NRW: Disko-Betreiberin klagt gegen Zwangsschließung – und verliert
Am Mittwoch, den 8. Juli, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG), dass das Öffnungsverbot für Clubs und Diskotheken in Nordrhein-Westfahlen aufrechterhalten bleibt. Der Grund für die erneute Rechtssprechung: Eine Diskobetreiberin hatte gegen das Betriebsverbot geklagt. Die Argumentation der Antragstellerin: Die Anordnung der Betriebsschließung sei ohne angemessenen finanziellen Ausgleich rechtswidrig. Das Argument stieß auf keinen Anklang seitens des Oberverwaltungsgerichtes.
Der Beschluss des Gerichts
Es sei nicht zu beanstanden, wenn das Land annehme, dass in Clubs und Diskotheken ein erhöhtes Infektionsrisiko bestehe. Besucher hielten sich dort dicht aneinander gedrängt auf oder tanzten – und das in üblicherweise schlecht belüfteten Räumen und bei häufig wechselnden Gästen. Laut dem OVG kann die Einhaltung des Mindestabstandes und das Tragen von Gesichtsmasken in Clubs und Diskotheken nicht eingehalten werden. Daher sei der Untersagung rechtlich nichts zu beanstanden.
Baldige Öffnungen von Bars und Diskotheken in Österreich?
Doch in Österreich sieht die Situation derzeit anders aus. Sowohl Diskotheken als auch Bars sollen nach dem momentanen Fahrplan der Regierung ab August wieder öffnen. Dies bleibt jedoch aufgrund der wieder eingeführten Corona-Schutzmaßnahmen fraglich.