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Verlagsgeschäftsbedingungen

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Verlagsgeschäftsbedingungen
Stand: 01.11.2012
der M.V. Medienconsulting und VerlagsgmbH
Reininghausstraße 13a, A-8020-Graz, Österreich
Firmenbuch : FN238413h, Landesgericht Graz/Österreich


Maßgeblich für den Auftrag sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der M.V. Medienconsulting & VerlagsgmbH und die jeweils gültige Anzeigenpreisliste.

01 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen – nach freiem Ermessen abzulehnen.

02 Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln.

03 Die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen kann nur nach Vereinbarung und bei Verrechnung des jeweils gültigen Platzierungszuschlages gewährleistet werden.

04 Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur bei einer Anzeigengröße von 1/1 Seite für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.

05 Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden mit dem Hinweis „Promotion“ als Werbung kenntlich gemacht.

06 Für die rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen, der Beilagen, Beihefter oder Beikleber ist der Auftraggeber verantwortlich. Im Falle der nicht rechtzeitigen Lieferung behält sich der Verlag das Recht vor, anfallende Kosten in Rechnung zu stellen.

07 Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck seiner Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. In Zweifelsfällen unterwirft sich der Verlag den Empfehlungen des Gutachterausschusses für Druckreklamationen. Sind für den Verlag Mängel bei den gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, beigestellte Filme schadhaft oder unvollständig und werden diese Mängel erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche und ist zahlungspflichtig.

08 Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen bzw. bei telefonisch veranlassten Änderungen oder Abbestellungen übernimmt der Verlag keine Haftung.

09 Storno von gebuchten Anzeigenaufträgen ist bis drei Wochen vor dem jeweiligen Anzeigenschluss mit 50% Stornokosten und danach mit 100% Stornokosten in schriftlicher Form möglich.

10 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Erstattung der dafür anfallenden Kosten geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht bis zum Anzeigenschluss zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

11 Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige.

12 Beanstandungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Erscheinen der Anzeige zu melden.

13 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

14 Der Verlag ist unter Umständen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von zwölf Prozent per anno sowie allfällige Betreibungskosten berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen.

16 Die Kosten für Lithos, Zeichnungen und Herstellung der Druckunterlagen und Ähnliches hat der Auftraggeber zu übernehmen.

17 Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.

18 Alle Preise in dieser Preisliste sind Netto-Beträge exklusive gesetzliche Mehrwertsteuer und Abgaben.

19 Jede PR Seite beinhaltet 2 kostenlose Autorenkorrekturen. Ab der 3. Autorenkorrektur wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 39,00 netto pro 15 Minuten Layout- bzw. Redaktionsleistung verrechnet.

20 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Graz / Österreich.

21 Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 50% der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulationsauflage zu bezahlen.

22 Der Auftraggeber trägt die Haftung für etwaige presserechtliche Folgen aus einer veröffentlichten Anzeige (z. B. Entgegnung oder Beschlagnahme).

23 Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Verlagstarife zu halten.



Änderungen vorbehalten.







Verlagsgeschäftsbedingungen