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GleichbehandlungsgesetzInserate/Ausschreibungen mit Entgeltangaben gemäß dem Gleichbehandlungsgesetz.
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2. Das "Bandbreite-Gehalt"
Sie bieten den Bewerbern je nach Qualifikation eine Entlohnungs-Bandbreite.
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3. Das "Nach oben offene Gehalt"
Sie schreiben das Mindestgehalt aus, bieten den Bewerbern aber je nach Erfahrung eine nach oben offene Überzahlung an.
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Der angegebene Monatsbruttolohn muss mindestens der Kollektiventlohnung entsprechen.
Anteilige Sonderzahlungen müssen im Stelleninserat nicht angegeben werden.
Den aktuellen Kollektivvertrag finden Sie HIER
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Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch die neue Gesetzgebung entstehen sehr und versuchen alles, um Ihnen soviel Arbeit und Mühen wie möglich zu ersparen.
Sehr gerne stehen wir Ihnen bei Fragen unter 0043.316.584 946.30 persönlich zur Verfügung.
Herzliche Grüsse
Ihre ROLLING PIN Anzeigenabteilung
Gleichbehandlungsgesetz
