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Höchstes Gericht - Wie legal ist Stopfleber?Foie Gras – kaum eine Delikatesse, die umstrittener ist. Doch abseits aller Ethik steht die gesetzliche Lage: Ist der Verkauf der Delikatesse gesetzeswidrig? (Nina Beutler) Fotos: Thomas Ruhl (Port Culinaire), Werner Krug, Shutterstock
Bekannt wurde das Problem spätestens im Jahr 2006. Die deutsche Tierschutzorganisation PETA versuchte damals 50 Gourmetköche und Inhaber von Gourmetrestaurants anzuzeigen, die „Foie gras” auf ihre Karte gesetzt hatten. Darunter befanden sich solch prominente Namen wie Michael Käfer, Harald Wohlfahrt, Alexander Pope, Christian Lohse und Peter Müller. Grundlage der Anzeige war ein Artikel der Fleischhygiene-Verordnung. Laut dieser muss ein Tier auf „eine Störung des Allgemeinbefindens oder eine Krankheit” hin untersucht werden, bevor es in den Handel gelangt. Ein krankhaft verändertes Tierorgan ist somit nicht mehr lebensmitteltauglich und dürfte deshalb auch in der Gastronomie nicht mehr angeboten werden. Rein medizinisch betrachtet handelt es sich bei der Stopfleber um ein solch krankhaftes Organ. Zum Vergleich: Eine gesunde Gänseleber wiegt 100 Gramm. Die Organe, die speziell zur „Foie gras”-Produktion bestimmt sind, bringen rund ein Kilogramm auf die Waage. Trotzdem blieb die Anzeige der PETA ohne Konsequenzen. „Gesetzlich konnten die Gastronomen nicht belangt werden, da keine Gesundheitsgefährdung besteht”, berichtet Tanja Breining, Meeresbiologin und Kampagnenleiterin der PETA-Organisation. „Deshalb wurde das Verfahren fallen gelassen. Wir konnten durch diese Aktion jedoch erreichen, dass einige Sternehäuser, beispielsweise das ‚Hotel Adlon Kempinski‘ in Berlin, das Produkt freiwillig von ihrer Karte nahmen.” Den ganzen Artikel können Sie im Fachmagazin ROLLING PIN oder hier mit Ihrem Premium Login nachlesen. Wenn Sie noch kein ROLLING PIN Premium Member sind, können Sie sich HIER anmelden. » IHRE VORTEILE ALS PREMIUM MEMBER Login für bestehende Premium Mitglieder: |
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