Arbeiten in Dubai Teil 2

Die Moderne Version von Tausend und einer Nacht.
November 13, 2015

Das Burj Al Arab Hotel unter einem wolkenlosen blauen Himmel Wenn die Einwohner Dubais zum Scherzen aufgelegt sind, so erzählen sie schon einmal, dass der Name Dubai von „to buy“ käme. Damit sind sie der Wahrheit, wie das bei Scherzen so üblich ist, schon ziemlich nahe gekommen. Dubais gute Kontakte und die unternehmerischen Fähigkeiten der Bevölkerung haben das Land innerhalb kürzester Zeit zum extravagantesten Handels- und Wirtschaftszentrum des Nahen Osten werden lassen.
Das Öl hat den Projekten am Golf den finanziellen Rückhalt gegeben. Doch darauf will und kann sich die Regierung nicht verlassen, denn schon in zehn Jahren wird voraussichtlich der letzte Tropfen fließen. Schon heute stammen drei Viertel des Bruttosozial-Produktes aus ölfremden Quellen.

Das einzige Sieben-Sterne-Hotel der Welt, das höchstdotierte Pferderennen und der größte Goldmarkt im Nahen Osten. Im Wüstenstaat jagt ein Superlativ den nächsten. Zu den Zukunftsprojekten gehört Palm Islands. Zwei künstlich aufgeschüttete Inseln in Palmenform, die sogar vom Mond aus zu sehen sein sollen. Durch das Projekt werden Dubais Strände um 120 Kilometer verlängert. Schon heuer können dort noble Villen und luxuriöse Hotels bezogen werden. Während die traditionellen Wirtschafts-Giganten der Welt über Handelsdefizite und Börsenflaute jammern, boomt am arabischen Golf das Geschäft. Was ist nun das Geheimis des Emirates? Das Öl, werden viele sagen, das vor der Küste Dubais 1966 gefunden wurde. Dies mag zwar sein, erklärt aber immer noch nicht wirklich den kometenhaften Aufstieg des Landes. Denn viel Öl besitzen auch die Nachbarländer. Für Scheich Mohammed bin Rashid Al Maktoum, Dubais Kronprinz, liegt das Geheimnis in „der Weisheit der Herrscher, die das Märchen von Dubai“ haben wahr werden lassen. Er selbst bezeichnet sich als „Staatsmann mit einer Vision“. Er schaue gern zwanzig, dreißig Jahre voraus, wie sein Vater Scheich Rashid. Jedes einzelne seiner Projekte wird persönlich von ihm überwacht und das sind nicht wenige: Neben dem Palm-Island-Projekt gehört der Ausbau der Emirat-Fluggesellschaft dazu oder die Internet-City, von der aus IT-Firmen mit der ganzen Welt Handel treiben können. Mit „The World“ wird die Errichtung eines weiteren „Weltwunders“ geplant. Die von Menschenhand gebaute Inselwelt soll den Umriss einer Weltkarte darstellen und sich über eine Fläche von 5,6 Quadratkilometer erstrecken. Die Fertigstellung ist für 2008 geplant. Rolling Pin wird noch darüber berichten. Eine Investitionssumme von rund…

hotel burj al arab in dubai bei wolkenlosem himmel Wenn die Einwohner Dubais zum Scherzen aufgelegt sind, so erzählen sie schon einmal, dass der Name Dubai von „to buy“ käme. Damit sind sie der Wahrheit, wie das bei Scherzen so üblich ist, schon ziemlich nahe gekommen. Dubais gute Kontakte und die unternehmerischen Fähigkeiten der Bevölkerung haben das Land innerhalb kürzester Zeit zum extravagantesten Handels- und Wirtschaftszentrum des Nahen Osten werden lassen.
Das Öl hat den Projekten am Golf den finanziellen Rückhalt gegeben. Doch darauf will und kann sich die Regierung nicht verlassen, denn schon in zehn Jahren wird voraussichtlich der letzte Tropfen fließen. Schon heute stammen drei Viertel des Bruttosozial-Produktes aus ölfremden Quellen.

Das einzige Sieben-Sterne-Hotel der Welt, das höchstdotierte Pferderennen und der größte Goldmarkt im Nahen Osten. Im Wüstenstaat jagt ein Superlativ den nächsten. Zu den Zukunftsprojekten gehört Palm Islands. Zwei künstlich aufgeschüttete Inseln in Palmenform, die sogar vom Mond aus zu sehen sein sollen. Durch das Projekt werden Dubais Strände um 120 Kilometer verlängert. Schon heuer können dort noble Villen und luxuriöse Hotels bezogen werden. Während die traditionellen Wirtschafts-Giganten der Welt über Handelsdefizite und Börsenflaute jammern, boomt am arabischen Golf das Geschäft. Was ist nun das Geheimis des Emirates? Das Öl, werden viele sagen, das vor der Küste Dubais 1966 gefunden wurde. Dies mag zwar sein, erklärt aber immer noch nicht wirklich den kometenhaften Aufstieg des Landes. Denn viel Öl besitzen auch die Nachbarländer. Für Scheich Mohammed bin Rashid Al Maktoum, Dubais Kronprinz, liegt das Geheimnis in „der Weisheit der Herrscher, die das Märchen von Dubai“ haben wahr werden lassen. Er selbst bezeichnet sich als „Staatsmann mit einer Vision“. Er schaue gern zwanzig, dreißig Jahre voraus, wie sein Vater Scheich Rashid. Jedes einzelne seiner Projekte wird persönlich von ihm überwacht und das sind nicht wenige: Neben dem Palm-Island-Projekt gehört der Ausbau der Emirat-Fluggesellschaft dazu oder die Internet-City, von der aus IT-Firmen mit der ganzen Welt Handel treiben können. Mit „The World“ wird die Errichtung eines weiteren „Weltwunders“ geplant. Die von Menschenhand gebaute Inselwelt soll den Umriss einer Weltkarte darstellen und sich über eine Fläche von 5,6 Quadratkilometer erstrecken. Die Fertigstellung ist für 2008 geplant. Rolling Pin wird noch darüber berichten. Eine Investitionssumme von rund 4,5 Milliarden Euro fließt in den Themenpark Dubailand. Auf einer Fläche von 20 Quadratkilometern entstehen 45 Haupt- und 200 Nebenprojekte. Zu den spektakulären Attraktionen zählen eine Extremsport-Anlage inklusive Ski-Hang, ein künstlicher Regenwald, Dinosaurierwelt, Film City, Pharaonenwelt, ein futuristisches Space-Hotel und das größte Einkaufszentrum der Welt, die „Mall of Arabia“. Nach der geplanten Fertigstellung Ende 2006 rechnet Dubai mit rund 200.000 Besuchern täglich.

Dubai setzt momentan voll auf den Tourismus und möchte in Zukunft eine der beliebtesten Touristen-Destinationen der Welt werden. Im Jahre 2003 besuchten über fünf Millionen Touristen die Emirate. Bis im Jahr 2010 soll dies auf über 15 Millionen Gäste ansteigen. Dies bedeutet auch, dass Hotel- und Tourismusfachleute aus aller Welt hier sehr gefragt sein werden und überaus erfolgreiche Berufschancen haben.

ein Koch befüllt das reichhaltige buffet Vae-Arbeitsrecht

Das umfassende Arbeitsgesetz der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist eines der wenigen Bundesgesetze, das in allen Emiraten Gültigkeit besitzt. Es basiert auf dem französischen Recht und regelt alle Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnisse. Eine vertragliche Vereinbarung, die dem Gesetz widerspricht ist nichtig, soweit die Arbeitnehmerrechte untergraben werden sollten. Das Gesetz verlangt einen Arbeitsvertrag in arabischer Sprache, der beim Ministerium für Arbeit und Soziales registriert werden muss, bevor ein Ausländer eine Arbeitserlaubnis bekommt. Dieser Vertrag soll möglichst kurz sein. Deshalb werden oft zusätzliche Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen, die die eigentlichen Details regeln. Im Streitfall gilt streng genommen nur der arabische, registrierte Vertrag. Die Gerichte kennen aber die geübte Praxis und erkennen auch andere Vereinbarungen als Beweismittel an.

Häufig gestellte Fragen von Arbeitnehmern

Schulungen, Praktika, Ausbildungsverträge: Kann der Arbeitgeber in den Arbeitsvertrag aufnehmen, dass der Arbeitnehmer Schulungen und Praktika auch außerhalb der VAE zu absolvieren hat? Ist der Abschluss eines Trainee/Ausbildungsvertrages möglich?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag frei gestalten, wenn er nicht dadurch gegen das geltende Arbeitsgesetz der VAE verstößt oder dessen Bestimmungen umgeht. Im Arbeitsgesetz findet sich über die Gestaltung und Durchführung von Schulungen im Ausland keine spezielle Regelung. Stehen die Schulungen und Praktika in Ergänzung zu dem ausgeübten Beruf, werden diese in der Regel zur Weiterbildung des Arbeitnehmers erfolgen, wobei ebenfalls klare Regelungen hinsichtlich der Unkosten in Bezug auf die Praktika/Schulungen vorgenommen werden müssen, als auch auf die Weiterzahlung des Arbeitsentgelts für den Zeitraum der Praktika.

Anders verhält es sich bei reinen Trainee- oder Ausbildungsverträgen, bei denen lediglich in der Regel ein Kostenzuschuss und kein Gehalt gezahlt wird bzw. eine Vergütung ganz entfällt und der Praktikant selbst die Kosten für die Praktika/Schulungen trägt. Es finden sich auch im Gesetz spezielle Regelungen über die Gestaltung eines Traineevertrages.

Dubai bei nacht in einem Meer aus Lichtern Befristete und unbefristete Verträge, Probezeit, Kündigung: Für welchen Zeitraum darf ein begrenzter Arbeitsvertrag geschlossen werden? Wann darf der Arbeitnehmer während der Probezeit kündigen? Kann die Kündigungsfrist verlängert werden? Darf im Krankheitsfall gekündigt werden? Das Gesetz unterscheidet zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen, definiert diese aber nicht genau. Ein zeitlich begrenzter Arbeitsvertrag darf maximal vier Jahre dauern. Der Vertrag kann dann für dieselbe oder für eine kürzere Periode verlängert werden.

Die unbefristeten Verträge können von den Parteien durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von mindestens 30 Tagen gekündigt werden. Während der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, hat nur der Arbeitgeber das Recht den Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen und ohne eine Frist einzuhalten zu kündigen. Dieses Recht steht dem Arbeitnehmer gesetzmäßig nicht zu. Er hat vielmehr die gesetzliche Kündigungsfrist von 30 Tagen oder was sonst vertraglich vereinbart wurde einzuhalten.

Der Arbeitgeber darf während eines laufenden, krankheitsbedingten Ausfalls des Arbeitnehmers diesen nicht kündigen, es sei denn, der Arbeitnehmer kann nach 90 Tagen die Arbeit krankheitsbedingt nicht mehr aufnehmen. Dieses generelle Kündigungsverbot geht der ordentlichen Kündigungsfrist vor.

Salary, Allowances, Benefits, Overtime Payment, Holidays: Wer wird nach dem UAE Arbeitsgesetz in Benefit-Leistungen des Arbeitgebers eingeschlossen? Besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung einer Unterkunft, eines Dienstwagens oder eines Flugtickets für den Arbeitnehmer und seine Familie?
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet dem Arbeitnehmer seinen Hinflug zum Antritt seiner Arbeit sowie den Rückflug in sein Heimatland nach Beendigung seiner Arbeit durch Kündigung oder Zeitablauf zu zahlen. Eine gesetzliche Verpflichtung dies auch für seine Familienmitglieder zu leisten besteht nicht. Der Arbeitnehmer ist ab einem gewissen Verdienst allerdings berechtigt seine Familie zu sponsern und auf eigene Kosten ins Land zu holen. Dies hat der Arbeitgeber zu gestatten. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet eine Unterkunft für den Arbeitnehmer bereitzustellen bzw. eine Housing-Allowance zu zahlen noch eine Transport-Allowance zu gewährleisten. Ebenso besteht keine Verpflichtung zur Zahlung regelmäßiger Heimflüge. Es entspricht jedoch der gängigen Praxis aufgrund der relativ hohen Unterkunftskosten eine sogenannte Housing-Allowance zu gewährleisten sowie zumindest einmal im Jahr ein Heimflugticket für den Arbeitnehmer/Familie zu zahlen. Dasselbe gilt für den Transport zur Arbeitsstätte. Diese sogenannten Allowances werden generell neben dem Grundgehalt gewährt und im Vertrag separat aufgeführt, da der Arbeitnehmer nach Ablauf eines Jahres ununterbrochener Arbeit zu einem sogenannten End-of-Service-Award berechtigt ist, der sich nach dem zuletzt gezahlten Grundgehalt berechnet. Dieser Award beinhaltet 21 Tage Grundgehalt pro Jahr für die ersten fünf Jahre des Arbeitsverhältnisses. Jedes weitere Jahr wird mit 30 Tagen vergütet wobei die Obergrenze des Awards zwei Jahresgehälter darstellt. Dies gilt jedoch nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber. Kündigt der Arbeitnehmer, steht ihm lediglich 1/3 für die ersten drei Jahre zu. Hat er fünf Jahre gearbeitet stehen ihm 2/3 zu. Bei mehr als fünf Jahren ist er zum vollen Award berechtigt.

die außenpoolanlagen in einem Hotel mit zwei duzend palmen Die Zahlung von Überstunden entfällt bei Personen die in Bereichen mit Übernahme einer Verantwortung in leitender Funktion bzw. zur Aufsicht von anderen Personen eingesetzt werden. Das Gesetz gibt dabei keine genaue Auflistung der Berufsgruppen bekannt. Eine solche Auflistung kann beim Ministerium für Arbeit und Soziales im Einzelfall erfragt werden. Generell handelt es sich bei diesen Personen um Manager bzw. Supervisor im mittleren bis gehobenen Management. Alle anderen haben Anspruch auf eine Überstunden-Vergütung, die nicht mit dem Grundgehalt abgegolten werden kann.

Der regelmäßige Jahresurlaub von 21 Tagen ist in Kalendertagen angegeben. Weder die in den Urlaub fallenden Freitage noch die gesetzlichen Feiertage verlängern den Urlaubsanspruch.

Mutterschutz: Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 45 Tage Mutterschutz bei vollem Gehalt. Diese Tage beinhalten den Zeitraum vor und nach der Geburt, wobei eine freie Einteilung diesbezüglich seitens der Arbeitnehmerin erfolgen kann. Auch hier verlängern jedoch Feiertage und Freitage den Anspruch nicht.

Krankenversicherung: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet den Arbeitnehmer mit einer sogenannten Health Card auszustatten, die ihn berechtigt in einem „Governmental Hospital“ medizinisch versorgt zu werden. Ohne eine solche Health Card erhält der Arbeitgeber kein Visum und keine Arbeitserlaubnis für den Arbeitnehmer. Sie berechtigt den Arbeitnehmer jedoch nicht in einem der privaten Krankenhäuser behandelt zu werden. Diese Kosten hat der Arbeitnehmer selbst zu tragen, es sei denn, er hat eine private Krankenversicherung. Es wird jedoch beraten, ob eine solche Versicherung vom Arbeitgeber alternativ zur Health Card für den Arbeitnehmer abzuschließen ist.

Arbeitserlaubnis, Residenzvisum, problematische Staaten: Ist der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis zur Erteilung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis schwebend unwirksam und besteht dadurch keine Verpflichtung zur Zahlung eines Gehaltes? Existieren neben Israel andere Staaten, deren Staatsangehörige Probleme bei der Visaerteilung haben könnten bzw. nicht ins Land einreisen dürfen?
Eine Tätigkeit in den VAE setzt zwingend ein gültiges Residenzvisum sowie eine Arbeitserlaubnis voraus. Die Arbeitserlaubnis wird vom Arbeitsministerium und das Residenzvisum vom Innenministerium (Einwanderungsabteilung) erteilt. Generell erhält der Arbeitgeber nach Beantragung innerhalb von 10-14 Tagen eine vorläufige Arbeitsgenehmigung für den Arbeitnehmer. Hat er diese Genehmigung erhält der Arbeitnehmer auch automatisch nachfolgend sein Residenzvisum. In dieser „Schwebephase“ zwischen Beantragung und Erteilung der vorläufigen Genehmigung darf der Arbeitnehmer nicht für den Arbeitgeber tätig werden. Arbeitet der Arbeitnehmer dennoch für den Arbeitgeber ist der Arbeitsvertrag de facto in Kraft. In diesen Fällen hat der Arbeitnehmer auch Anspruch auf Zahlung eines Gehalts. Probleme könnten sich lediglich hinsichtlich der praktischen Umsetzung dieses Gehaltsanspruchs seitens des Arbeitnehmers ergeben. Generell jedoch hat der Arbeitgeber eine Pflichtverletzung begangen und den Arbeitnehmer illegal beschäftigt. Daher sollte möglichst abgewartet werden bis die Erlaubnis vom Ministerium vorliegt. In der Praxis wird hiergegen jedoch oft verstoßen. Der Arbeitnehmer reist mit einem Besuchervisa bzw. ohne Visa (EU Bürger) ein, nimmt seine Arbeit auf und reist wieder aus, um für das Residenzvisa wieder neu einzureisen. Generell dürfen lediglich Israelis sowie Personen, die einen israelischen Stempel in ihrem Passport haben, nicht in die VAE einreisen.

Hoteladressen

BURJ AL ARAB
P.O.Box : 74147
Telephone : 3017777, Fax : 3017000
Email: reservations@burj-al-arab.com

DUSIT DUBAI
P.O.Box : 23335
Telephone : 3433333, Fax : 3434222
Email: info@dusitdubai.com

EMIRATES TOWERS HOTEL
P.O.Box : 72127
Telephone : 3300000, Fax : 3303131
Email: reservations@emirates-towers-hotel.com

FAIRMONT HOTEL
P.O.Box : 97555
Telephone : 3325555, Fax : 3324555
Email: dubai.reservations@fairmont.com

GRAND HYATT DUBAI
P.O.Box : 7978
Telephone : 3171234, Fax : 3171235
Email: dubai.grand@hyattintl.com

HILTON DUBAI CREEK
P.O.Box : 33398
Telephone : 2271111, Fax : 2271131
Email: info_creek@hilton.com

HILTON DUBAI JUMEIRAH
P.O.Box : 2431
Telephone : 3991111, Fax : 3991112
Email: info_jumeirah@hilton.com

JEBEL ALI GOLF RESORT & SPA
P.O.Box : 9255
Telephone : 8836000, Fax : 8835543
Email: jagrs@jaihotels.com

THE JUMEIRAH BEACH HOTEL
P.O.Box : 11416
Telephone : 3480000, Fax : 3487164
Email: info@thejumeirahbeachhotel.com

LE MERIDIEN BEACH RESORT & SPA
P.O.Box : 24970
Telephone : 3995555, Fax : 3995999
Email: sales@leroyalmeridien-dubai.com

MINA A`SALAM HOTEL
P.O.Box : 75157
Telephone : 3668888
Fax : 3667788
Email: info@madinatjumeirah.com

ONE & ONLY ROYAL MIRAGE DUBAI
P.O.Box : 466
Telephone : 3999999, Fax : 3999998
Email: royalmirage@royalmiragedubai.com

RITZ CARLTON DUBAI
P.O.Box : 26525
Telephone : 3994000, Fax : 3994001
Email: jumeira.reservations@sheraton.com

Internetadressen

www.dubai-city.de/jobs_in_dubai
www.ferien.li/dubai-infos/jobs/index2.htm
www.jobsindubai.com
www.dubaitourism.co.ae

Botschaften

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN
ARABISCHEN EMIRATE
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E-Mail: www.germemb.org.ae

Die weiteren Teile der Serie "Dubai is booming!" finden Sie hier:

Arbeiten in Dubai Teil 3
Arbeiten in Dubai Teil 5


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