Berlins Gastronomie öffnet wieder: Was erwartet die Gäste?

Deutschlands Hauptstadt kehrt ein Stück zurück zur Berliner Normalität: Ab diesem Freitag können die Bürger wieder in Restaurants und Cafés essen gehen. Dabei sind noch viele Fragen offen - und sie betreffen unter anderem den Datenschutz.
Mai 14, 2020

 

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In Berlin dürfen die Bürger ab Freitag wieder in Restaurants, Imbissen und Cafés sitzen und essen. Zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr können die Gaststätten in der Corona-Krise ihre Innen- und Außenbereiche aufmachen – vorausgesetzt, sie bieten selbst zubereitete Speisen an. Zwischen den Stühlen müssen sie einen Abstand von 1,5 Meter einhalten und auch sonst vieles beachten. Vor allem was den Datenschutz angeht, bleiben allerdings noch offene Fragen, die auch die Verbraucher betreffen. Die Deutsche Presse Agentur hat die wichtigsten Fragen zur Öffnung der Gastronomie in Berlin zusammengefasst:

 

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In Berlin dürfen die Bürger ab Freitag wieder in Restaurants, Imbissen und Cafés sitzen und essen. Zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr können die Gaststätten in der Corona-Krise ihre Innen- und Außenbereiche aufmachen – vorausgesetzt, sie bieten selbst zubereitete Speisen an. Zwischen den Stühlen müssen sie einen Abstand von 1,5 Meter einhalten und auch sonst vieles beachten. Vor allem was den Datenschutz angeht, bleiben allerdings noch offene Fragen, die auch die Verbraucher betreffen. Die Deutsche Presse Agentur hat die wichtigsten Fragen zur Öffnung der Gastronomie in Berlin zusammengefasst:

Werden alle Restaurants sofort wieder öffnen?

Einige Gastronomen werden wohl noch etwas warten, schätzt der Berliner Gastroverband Dehoga. Zwar ist die finanzielle Situation vielerorts prekär. Der ein oder andere Betrieb werde aber sicherlich schnell merken, dass aufgrund der Vorschriften ein Öffnen noch gar keinen Sinn mache, sagte vor wenigen Tagen Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder. Ohne Touristen fehle vielen Cafés und Restaurants zudem eine wichtige Einnahmequelle.

Endlich wieder Berlin-Feeling mit Café-Stühlen auf dem Bürgersteig?

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga in Berlin steht derzeit mit den Bezirken in Kontakt, um genau darüber zu verhandeln. Das Problem: Es muss für Passanten genug Platz sein, um gefahrlos an den Gästen vorbeigehen zu können. Es wird deshalb diskutiert, die Sitzmöglichkeiten vom Bürgersteig auf Parkstreifen oder sogar die Straße zu verlagern. Bislang bietet etwa der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg diese Möglichkeit an. Bis zum kommenden Sonntag, 18:00 Uhr, können die Betriebe dort „Platzbedarfe im ruhenden Parkraum oder auch auf der Fahrbahn“ anmelden.

Doch die Regelungen dürften in jedem Bezirk sehr unterschiedlich sein. Das Bezirksamt Mitte etwa lehnt es in einem Schreiben an die anderen Bezirke ab, gastronomische Flächen auf den Straßen einzurichten. Der bürokratische Aufwand für Betriebe und Behörden stünde in keinem Verhältnis zu den gewonnenen Flächen, heißt es darin.

Wie sieht es mit Kneipen aus?

„Reine Schankwirtschaften, also Bars und Kneipen, müssen geschlossen bleiben. Auch Rauchergaststätten und Shisha-Bars dürfen weiterhin nicht öffnen“, hat die Senatsverwaltung festgelegt. Wann diese Betriebe öffnen dürfen, steht noch nicht fest.

Welche Gästegruppen können gemeinsam ein Lokal besuchen?

Die Restaurants dürfen nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen oder den Bewohnern eines weiteren Haushalts besucht werden. Eine Obergrenze, wie viele Menschen an einem Tisch sitzen dürfen, gibt es allerdings nicht. Weil die Betriebe aber auf die Abstandsregel achten müssen, werden in den Restaurants weniger Gäste Platz haben als sonst.

Was müssen Gäste sonst noch beachten?

Nicht allzuviel. Eine Maskenpflicht wie in Geschäften gibt es für die Kunden nicht. Allerdings muss das Servicepersonal Mund-Nase-Bedeckungen tragen. Auf eine maximale Aufenthaltsdauer für Gäste hat der Senat ebenfalls verzichtet.

Müssen Gäste am Eingang ihre Adresse hinterlassen?

Möglicherweise. Der Senat empfiehlt den Unternehmen dringend, «Systeme zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten zu installieren.» Empfohlen wird demnach «die Erstellung einer Anwesenheitsliste, in welcher die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten hinterlegen». Doch das ist nicht verpflichtend. In welcher Form und welche Daten am Ende von den Gästen erhoben werden, kann jedes Restaurant selbst entscheiden.

Datenschutz: Was passiert mit den Daten der Gäste?

Auch hier gibt es noch einige offene Fragen. Fest steht bislang, dass die erhobenen Daten nach vier Wochen gelöscht werden müssen. Die Listen müssen außerdem sicher verschlossen aufbewahrt werden. «Sie dienen ausschließlich der Nachverfolgung von Infektionsketten und dürfen nur Personen zugänglich gemacht werden, die mit der Nachverfolgung von Infektionsketten beauftragt sind», teilte die Senatsverwaltung für Wirtschaft mit. Derzeit erarbeitet der Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin ein Konzept mit genauen Vorgaben für die Betriebe. Darin soll auch geklärt werden, wie die Daten am Ende entsorgt werden können, sagte ein Sprecher auf Anfrage.

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