Deutschland öffnet alle Geschäfte, Bund überlässt Ländern Corona-Lockerungen

Kitas, Geschäfte, Restaurants und der Sport: Bund und Länder haben sich auf weitreichende Lockerungen in der Corona-Krise geeinigt. Die Kontaktbeschränkungen sollen bis 5. Juni verlängert werden.
Mai 6, 2020

 

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Alle Geschäfte in Deutschland sollen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen wieder öffnen dürfen.

 

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Wie „ARD“ berichtet, haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder auf weitreichende Lockerungen geeinigt. So dürfen nach Informationen des „ARD“-Hauptstadtstudios alle Geschäfte in Deutschland unter Auflagen wieder öffnen. Die bisherige Öffnungsbeschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern wird somit aufgehoben. nun soll es Vorgaben geben zur maximalen Zahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche.

BREAKING – Deutschlands Bundesländer sollen über eine schrittweise Öffnung der Gastronomie in der Corona-Krise entscheiden.

Kontaktbeschränkungen werden verlängert

Lockerungen soll es auch für Restaurants, Kitas und die Sportausübung geben. Über Details will Merkel auf einer Pressekonferenz informieren.

Gleichzeitig sollen die Kontaktbeschränkungen grundsätzlich bis zum 5. Juni verlängert werden. Allerdings gibt es auch hier eine Lockerung. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen sollen sich künftig auch Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen.

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Länder bekommen Verantwortung für Lockerung

In der Coronavirus-Krise bekommen die deutschen Bundesländer weitgehende Verantwortung für die Lockerung von Beschränkungen – sie sollen aber auch eventuell wieder nötige Verschärfungen garantieren.

Die Länder sollen sicherstellen, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird. Darüber verständigten sich Merkel und die Ministerpräsidenten bei ihren Beratungen, wie die dpa aus Teilnehmerkreisen erfuhr.

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Allerdings strichen Bund und Länder den im Entwurf noch genannten Punkt, die Beschränkungskonzepte müssten sich daran orientieren, was ab dem 20. April bundesweit gegolten hatte. Somit entscheiden die Länder nun selbst, wie die Auflagen konkret aussehen müssen.

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