Rechtsstreit um die Namensrechte für „Adlon“ ist beendet

Das EU-Gericht entschied vor Kurzem, dass die deutsche Sanitärfirma Kludi den Namen „Adlon“ nicht als Unionsmarke nutzen darf.
September 11, 2020 | Fotos: beigestellt

Denkt man an glamouröse Luxushotels, ist das Adlon in Berlin nicht weit. Diese Bekanntheit wollte sich die Sanitärfirma Kludi aus dem Sauerland wohl zunutze machen. Die hat nämlich bereits 2012 versucht, den Namen „Adlon“ als Unionsmarke für ihre Produkte zu sichern.

Denkt man an glamouröse Luxushotels, ist das Adlon in Berlin nicht weit. Diese Bekanntheit wollte sich die Sanitärfirma Kludi aus dem Sauerland wohl zunutze machen. Die hat nämlich bereits 2012 versucht, den Namen „Adlon“ als Unionsmarke für ihre Produkte zu sichern.

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Außerhalb von Deutschland behält das Adlon in Berlin weiterhin die vollen Namensrechte.

Das passte dem Adlon Kempinski aus Berlin natürlich so gar nicht in den Kram und so läuft seit 2013 schon ein Verfahren um die Namensrechte an der prestigeträchtigen Marke. Bereits im November 2018 stellte die Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum fest, dass Kludi zweifelsfrei vorhatte, „im Kielwasser der bekannten Marke von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen zu profitieren“

Immer noch zwei „Adlons“ in Deutschland

Nun ist endlich ein Urteil gefallen. Wie wohl zu erwarten hat die Luxushotelmarke das Verfahren für sich entschieden, Kludi muss sich nun einen neuen Namen überlegen, unter dem die Sanitärprodukte verkauft werden sollen. Laut EU-Gericht sei die Gefahr einer unlauteren Ausnutzung sehr real und alles andere als bloß hypothetisch.

Interessant aber: Die Rechtsprechung gilt nur für den EU-Raum außerhalb Deutschlands. In Deutschland bestehende Kludi-Produkte mit dem Namen „Adlon“ dürfen auch weiter so heißen.

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