Steuererleichterungen für Österreichs Gastronomie vom Nationalrat beschlossen

Wirte-Paket: Die Koalitionsfraktionen haben heute im Nationalrat die versprochenen Coronavirus-Hilfen beschlossen, von denen die Gastronomie profitieren soll.
Mai 26, 2020

 

Hier geht’s zum Coronavirus Gastro-Live-Ticker! 

Ab 1. Juli wird die Schaumweinsteuer dauerhaft gestrichen, die Mehrwertsteuer auf nicht alkoholische Getränke wird befristet halbiert. Geschäftsessen können künftig zu einem höheren Grad abgesetzt werden und Essensgutscheine werden weiter privilegiert.

 

Hier geht’s zum Coronavirus Gastro-Live-Ticker! 

Ab 1. Juli wird die Schaumweinsteuer dauerhaft gestrichen, die Mehrwertsteuer auf nicht alkoholische Getränke wird befristet halbiert. Geschäftsessen können künftig zu einem höheren Grad abgesetzt werden und Essensgutscheine werden weiter privilegiert.

Schaumsteuer fällt endgültig, Mehrwertsteuersatz für Antialkoholika nur befristet

Der Wegfall der Schaumweinsteuer gilt dauerhaft, bisher musste pro Liter ein Euro abgeführt werden. Bis Jahresende befristet ist dagegen die Senkung des Mehrwertsteuersatzes bei alkoholfreien Getränken auf künftig zehn Prozent.

Betroffen davon ist die Abgabe von „offenen nicht alkoholischen Getränken“. Damit sind nicht nur direkt ausgeschenkte Getränke gemeint, sondern auch solche, die typischerweise vom Gastronomen oder dem Kunden im Zuge des Erwerbs unmittelbar geöffnet werden. Nicht umfasst sind etwa Getränke in Automaten und in Supermärkten, sehr wohl aber in Kantinen und an Würstelständen.

Geschäftsessen und Essensgutscheine

Bei Essensbons für Mahlzeiten, die Arbeitgeber ihren Dienstnehmern zur Verfügung stellen, gibt es ebenfalls steuerliche Erleichterungen. Bisher waren diese bis zu einem Wert von 4,40 Euro pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte konsumiert werden.

Dieser Betrag wird auf acht Euro angehoben. Bei Bezahlung von Lebensmitteln, die nicht sofort konsumiert werden, geht die Steuerbefreiung aktuell nur bis zu einem Wert von 1,10 Euro, dieser wird auf zwei Euro erhöht.

Hinsichtlich der Geschäftsessen wird auf eine befristete Regelung gesetzt: Von 1. Juli bis zum Jahresende werden 75 statt 50 Prozent absetzbar sein. Beschlossen wurde im Rahmen der Hilfen auch eine Erlaubnis für Bilanzbuchhalter, für Unternehmen Liquiditätshilfen aus den CoV-Hilfspaketen zu beantragen.

Werde jetzt Member.
100% kostenlos.

Als Member kannst Du alle unsere Artikel kostenlos lesen und noch vieles mehr.
Melde dich jetzt mit wenigen Klicks an.
  • Du erhältst uneingeschränkten Zugriff auf alle unsere Artikel.
  • Du kannst jede Ausgabe unseres einzigartigen Magazin als E-Paper lesen. Vollkommen kostenlos.
  • Du erhältst uneingeschränkten Zugriff auf alle unsere Videos und Masterclasses.
  • Du erhältst 50% Rabatt auf Rolling Pin.Convention Tickets.
  • Du erfährst vor allen Anderen die heißesten News aus der Gastronomie und Hotellerie.
  • Deine Rolling Pin-Membership ist vollkommen kostenlos.
Alle Vorteile
Login für bestehende Member

Top Arbeitgeber


KOSTENLOS MEMBER WERDEN
UND UNZÄHLIGE VORTEILE genießen

  • Insights aus der Gastro-Szene, ganz ohne Bullshit.
  • Personalisierte Jobvorschläge & die besten Jobs aus der ganzen Welt
  • Alle Online-Artikel lesen & Zugriff auf das Rolling Pin-Archiv
  • VIP-Einladungen zu ROLLING PIN-Events und vieles mehr…