Tischreservierung nur mit Anzahlung!

Ab sofort sollen Gäste für eine Tischreservierung bezahlen. Beim Ausbleiben des Gastes soll die vom Gast getätigte Anzahlung den Wirt vor Verlusten schützen.
Feber 26, 2018 | Fotos: Shutterstock

Düsseldorf macht auf Vereinigte Staaten: Wie im Land der unbegrenzten Möglichkeiten, soll man nun auch in Kerstin Rapp-Schwans Restaurants bereits bei der Tischreservierung einen bestimmten Betrag anzahlen müssen. Zu hoch wären die Verluste für Restaurantbesitzer, wenn Gäste ihre Tischreservierung nicht wahrnehmen, diese absagen oder statt zu zehnt, doch nur zu dritt erscheinen. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen erklärt die Gastronomin, dass Gäste, die in einem ihrer sechs Restaurants in Düsseldorf oder Neuss reservieren wollen, eine Anzahlung von 50 Prozent der zuvor vereinbarten Leistungen vorstrecken müssten. Diese Regel trete ab einer Reservierung für 20 Personen in Kraft. Wird für zehn oder mehr Personen reserviert, muss jedenfalls persönlich angerufen werden.
Tischreservierung nur mit Anzahlung!
Die verschärften Reservierungsregeln sollen in immer mehr Restaurants Thema werden, so Thorsten Hellwig vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband gegenüber der Zeitung. Er sehe es für realistisch, dass sich heimische Gastronomen in Zukunft noch stärker absichern werden. Rapp-Schwan fordert die Gastronomie auf, Mut zu zeigen und ein einheitliches System einzuführen. Die Restaurantbesitzerin sehe eine Gebühr von über 30 Euro als gerechtfertigt, wenn der entsprechende Gast nicht mindestens zwei Stunden vor der Reservierung absagt, schreibt die Frankfurter Allgemeine. In den Vereinigten Staaten ist es bereits völlig normal bei einer Tischreservierung eine Kreditkartennummer zu hinterlegen.

Unverbindliche Reservierung? Fehlanzeige!

Dass Reservierungen in Restaurants völlig unverbindlich sind, ist ein Irrglaube, der leider weit verbreitet scheint. Mit einer Tischreservierung gehen der (zukünftige) Gast und der Restaurantbesitzer einen Vertrag ein, der einen Bewirtungsvertrag nach sich ziehen soll. Erscheinen die Gäste nicht oder hält der Gastronom den reservierten Tisch nicht für die entsprechenden Gäste frei, kann Schadenersatz gefordert werden. Dazu gehören zum Beispiel die Fahrtkostenerstattung oder die Erstattung von Kosten für zusätzlich eingestelltes Personal.

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