Verbraucherschutz: Booking.com soll 2020 transparenter werden

Weil Angaben auf Buchungsplattformen oft unübersichtlich sind, fordert der Verbraucherschutz mehr Transparenz. Booking.com hat sich nun dazu verpflichtet, seine Informationen ab Mitte 2020 klar darzustellen.
Dezember 23, 2019 | Fotos: Shutterstock

Die Buchungsplattform Booking.com soll verbraucherfreundlicher werden: Das fordern die Europäische Kommission und Verbraucherschutzbehörden. Nach mehreren Gesprächen haben die Betreiber sich nun verpflichtet, Angebote, Rabatte und Preise transparenter darzustellen, teilt die EU-Kommission mit.

Booking.com
Die Angebote auf Buchungsplattformen sind oft verwirrend. Das soll sich bei Booking.com nun ändern.

Was ändert sich konkret bei Booking.com?

In der Praxis bringen die Änderungen vor allem mehr Einsicht in das Zustandekommen der Angaben. Nutzer sollen demnach unter anderem wissen, dass sich Aussagen wie „Nur noch ein Zimmer verfügbar!“ nur auf das Angebot auf Booking.com beziehen. Außerdem muss die Plattform kennzeichnen, wenn Preisvergleiche auf unterschiedlichen Ausgangsbedingungen beruhen. Preisvergleiche dürfen nur als Preisnachlässe bezeichnet werden, wenn es denn auch echte Einsparungen gibt. Schlussendlich soll ein eindeutiger Gesamtpreis für Klarheit sorgen.

Als befristete Angebote gelten künftig außerdem nur noch jene, deren Preise sich danach tatsächlich ändern. Und dass eine Unterkunft ausgebucht ist, muss genauso ersichtlich dargestellt werden, wie der Umstand, ob eine Unterkunft von einem privaten Vermieter oder von einem Unternehmen angeboten wird.

Booking.com hat zugesagt, all diese Praktiken bis spätestens Mitte Juli 2020 auf seiner Plattform umzusetzen.

Booking.com, Verbraucherschutz
Damit Verbraucher sich besser orientieren können, verpflichtet sich Booking.com, Angaben künftig übersichtlicher darzustellen.

Wie hilft uns der Verbraucherschutz?

„Alle Unternehmen müssen unsere hohen Verbraucherschutzstandards erfüllen, wenn sie in der EU Geschäfte tätigen wollen“, erklärt der EU-Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz Didier Reynders. „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass marktführende Unternehmen wie Booking.com ihrer Verantwortung in diesem Bereich nachkommen. Sie müssen dafür sorgen, dass Online-Reservierungssysteme für Unterkünfte frei von Manipulationen sind, wie etwa dem versteckten Sponsoring beim Ranking, dem Ausüben eines ungebührlichen Zeitdrucks auf die Nutzerinnen und Nutzer oder der falschen Darstellung von Rabatten“, ergänzt er.

Die Kommission will außerdem auch andere große Plattformen für Online-Reisedienstleistungen untersuchen. Die Maßnahmen dienen dem Verbraucherschutz: Wenn die Betreiber alle Informationen unmissverständlich angeben, können Kunden ihre Kaufentscheidung besser treffen.

www.booking.com

 

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