Deutschland: Die Fachkräfte kommen!

Am Freitag wurde in Deutschland das erste Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen, das nun auch Nicht-EU-Bürgern, die über entsprechende Qualifikationen verfügen, die Einwanderung erleichtert.
Juli 1, 2019 | Fotos: Shutterstock

Migration, einmal ganz sachlich 

Man hat sich wohl oder übel daran gewöhnt: Das (Streit)Thema Migration lässt in regelmäßigen Abständen die Wogen hochgehen. Emotionale Debatten, Anschuldigungen oder medienwirksame Polemiken, die nicht selten jeglicher Fakten entbehren, sind mittlerweile wesentlicher Bestandteil der Diskussion um das große, weite Feld von Zuwanderung. Besonders bezeichnend dabei ist, dass nicht nur die streng sachlichen Debatten, sondern auch konkrete Maßnahmen, die tatsächlich legale Migration regeln, vergleichsweise wenig Diskussionen im öffentlichen Raum, Wutforen, aber auch Tageszeitungen hervorrufen. Bestes Beispiel dafür: Das am Freitag in Deutschland beschlossene, erste (!) Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Deutschland ist auf eine jährliche Nettozuwanderung von 400.000 Menschen angewiesen. 
Das ergaben Berechnungen von Herbert Brücke vom Institut für Arbeitsmark und Berufsforschung für den Deutschlandfunk

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Was bringt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Gastronomie? Wird es den Fachkräftemangel abschwächen?

Kein Lohndumping 

Obwohl Teil eines umfassenden Migrationpaketes, das insgesamt sieben Gesetze umfasst, kann, ja sollte das Fachkräftemeinwanderungsgesetz durchaus als Meilenstein verstanden werden. Denn konnten bisher ausschließlich Akademiker aus dem Ausland außerhalb der EU vor Ort, also in Deutschland selbst, einen Job suchen, so dürfen das künftig auch Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung. Vorgesehen ist, dass sie damit eine sechsmonatige Aufenthaltsgenehmigung erhalten, in der sie sich auf Arbeitssuche begeben dürfen.
Zusätzlich werden ausreichende Deutschkenntnisse sowie ein gesicherter Lebensunterhalt verlangt. In diesen sechs Monaten kann auch eine Probearbeit wie zum Beispiel in Form eines Praktikums absolviert werden. Besonders interessant: Das Gesetz verhindert Lohndumping. Nicht nur die Bezahlung, sondern auch die Arbeitsbedingungen und Abgaben müssen dieselben wie für inländische Arbeitskräfte sein.

Deutschland braucht Zuwanderung

Wie Herbert Brücke vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung im Deutschlandfunk klarstellte, ist die Bundesrepublik Deutschland auf eine jährliche Nettozuwanderung von 400.000 Menschen angewiesen. „Die Einwanderung wird natürlich nicht nur über diesen Weg erfolgen“, so Brücke gegenüber dem Deutschlandfunk. „Die Bundesregierung selbst rechnet mit etwa 25.000 zusätzlichen Personen.“ Zur Einwanderung aus der EU meint Brücke: „Die wird aber stark zurückgehen, auf etwa ein Fünftel des gegenwärtigen Niveaus.“
Ob das Gesetz die gegenwärtige, vom Fachkräftemangel bestimmte Lage in der Gastronomie verbessern wird, bleibt abzuwarten. Fest steht: Es kommt Bewegung ins Spiel.
Mehr zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz gibt es unter: www.bmi.bund.de/fachkraefteeinwanderungsgesetz

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