Hans im Glück gegen Peter Pane: Plagiatsvorwurf bestätigt

Etappensieg im Rechtsstreit zwischen den Burgerketten Hans im Glück und Peter Pane: Das Landgericht München bestätigt den Plagiatsvorwurf gegen Peter Pane.
September 8, 2017 | Fotos: Goran Nitschke, Hans im Glück

Wer bekommt Recht?

Patrick Junge (li.) und Hans-im-Glück-Gründer Thomas Hirschberger (re.).
Not happy together: Patrick Junge (li.) und Hans-im-Glück-Gründer Thomas Hirschberger (re.).

Seit beinahe zwei Jahren bekämpfen sich die Betreiber der Hans-im-Glück-Burgerkette mit ihrem ehemaligen Franchisenehmer, der Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH unter der Geschäftsführung von Patrick Junge, vor Gericht.

Hans-im-Glück klagte Patrick Junge mit einem Plagiatsvorwurf: Die zuvor von Paniceus unter anderem in Binz, Hamburg und Lübeck betriebenen Hans-im-Glück-Burgergrills seien nach dem Ausscheiden des Franchisenehmers mit nur geringfügigen Veränderungen unter dem Namen „Peter Pane“ weiterbetrieben worden.
Patrick Junge konterte seinerseits mit einer Schadensersatzklage in der kolportierten Höhe von 4,2 Millionen Euro. Diese Summe forderte der Peter-Pane-Betreiber für die Kosten, die ihm entstanden sind, als er durch die überraschende Vertragskündigung von Hans im Glück seine Restaurants plus die Arbeitsplätze erhalten musste.

Etappensieg für Hans im Glück

Heute bestätigte das Landgericht München I seine im Mai 2016 im vorläufigen Eilverfahren getroffene Entscheidung zum Plagiatsvorwurf von Hans im Glück gegenüber der Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH mit der Begründung, dass das Gestaltungs- und Raumkonzept von Peter Pane zu nah an dem der Hans-im-Glück-Burgergrills verblieb. Eine ausreichende Differenzierung war dadurch nicht gegeben, bestätigten nun die Richter erneut.
Da Paniceus das Urteil im Eilverfahren nicht anerkannte, musste das Hauptsacheverfahren eingeleitet werden, um eine rechtskräftige Entscheidung des Gerichts zu erwirken.

Hans-im-Glück-Geschäftsführer Johannes Bühler sieht die Entscheidung des Landgerichts München I als gerechtfertigt. „Das Urteil ist ein voller Erfolg für uns. Das Raumkonzept von Peter Pane war in vielerlei Hinsicht zu nah am Konzept von Hans im Glück. Die Entscheidung der Richter ist ein deutliches Signal für uns und bestätigt ein weiteres Mal unsere Einzigartigkeit“, sagte Bühler nach der Urteilsverkündung. „Wir konzentrieren uns nun weiterhin mit voller Kraft auf die Expansion von Hans im Glück und freuen uns auf viele neue Standorte.“
Das zwischen den beiden Burger-Kontrahenten mit diesem Urteil das letzte Wort schon gesprochen ist, ist zu bezweifeln. Der Stand der Dinge könnte daher trotz allem „Fortsetzung folgt …“ lauten.
hansimglueck-burgergrill.de | www.peterpane.de

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