Lockdown in Österreich: Die aktuelle Lage T-11 Stunden

Bei einem Stand von 4.135 Neuinfizierten tritt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) heute vor die Presse. Seit 20. Oktober sind die Daten explodiert und die Prognosen haben sich gänzlich erfüllt. Das stetige Ansteigen der Zahlen über die letzten Wochen hinweg haben einen neuen Höchststand erreicht.
November 2, 2020 | Fotos: Shutterstock

„Die Neuinfektionen sind das eine, das andere sind die Hospitalisierungen.“, so Anschober. Man stehe bei 2.161 Menschen in Spitalsbehandlung. Im Vergleich zu gestern ist dies ein Plus von 213 Personen. In punkto Intensivbetten sieht die Lage nicht rosiger aus – auf 363 beläuft sich die heutige Zahl, ein Anstieg von 45 im Vergleich zum Vortag. Innerhalb einer Woche lässt dich der Anstieg der benötigten Intensivbetten auf satt 78 Prozent beziffern.

„Die Neuinfektionen sind das eine, das andere sind die Hospitalisierungen.“, so Anschober. Man stehe bei 2.161 Menschen in Spitalsbehandlung. Im Vergleich zu gestern ist dies ein Plus von 213 Personen. In punkto Intensivbetten sieht die Lage nicht rosiger aus – auf 363 beläuft sich die heutige Zahl, ein Anstieg von 45 im Vergleich zum Vortag. Innerhalb einer Woche lässt dich der Anstieg der benötigten Intensivbetten auf satte 78 Prozent beziffern.

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Innerhalb einer Woche stieg der Bedarf an Intensivbetten um 78 Prozent.

Laut Anschober befindet sich Österreich dank des guten Gesundheitssystems in einer herausragenden Situation. Doch auch hier wird man irgendwann an seine Grenzen stoßen. Mitte November könnte es eng werden. Der Appell an die Bevölkerung, die Maßnahmen im Zuge des November-Lockdowns einzuhalten, wird einmal mehr klar zum Ausdruck gebracht. Geschieht dies nicht, „wird unser Gesundheitssystem relativ rasch an seine Kapazitätsgrenzen stoßen“, so Herwig Ostermann, GF der Gesundheit Österreich GesmbH bei der Pressekonferenz.

Hier die Maßnahmen im Überblick:

Wirtschaftliche Maßnahmen

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen werden die Kurzarbeit verbessert und Umsatzausfälle kompensiert.

Umsatzentschädigungen

  • Unternehmen, die unmittelbar von den Einschränkungen der Verordnung betroffen sind, werden unterstützt.
  • Der Umsatzausfall im November 2020 wird mit bis zu 80 % des Umsatzes vom Vorjahresmonat (November 2019) kompensiert.
  • Die Entschädigung soll unbürokratisch über FinanzOnline abgewickelt werden.
  • Für Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahresmonat (November 2019) bei mehr als 800.000 Euro gelegen hat, wird derzeit an EU-konformen Lösungen gearbeitet.

Kurzarbeit

  • Seit 1. Oktober 2020 kann die Kurzarbeit für maximal sechs Monate beantragt werden.
  • Die Unterschreitung der derzeit vorgesehenen Mindestarbeitszeit von 30 Prozent ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Für weitere Adaptierungen ist die Regierung in Gesprächen mit den Sozialpartnern.
  • Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten weiterhin 80 bis 90 Prozent ihres Nettoeinkommens.
  • Die ausgefallenen Arbeitsstunden können für Weiterbildungen genutzt werden. Die Weiterbildungskosten werden vom AMS gefördert. · Nützliche Links: Infos der WKO, Infos des AMS, Detaillierte Ausfüllhilfe für die Antragstellung als Video.

Maßnahmen für das private Leben

  • Ausgangssperre, 20:00 bis 06:00 Uhr
    Ausnahmen: Versorgung anderer Personen oder Tiere, Ausführung familiärer Pflichten, berufliche Zwecke, Abwendung von gefahren, Aufenthalt im Freien zur Erholung
  • Abstandsregel im öffentlichen Raum: 1 m ist Pflicht!
    Ausnahme: Haushaltszugehörige und Gruppen mit max. sechs Personen und sechs Kindern aus zwei Haushalten
  • Maskenpflicht
    In öffentlichen Verkehrsmitteln, Kundenbereichen und öffentlich zugängigen Räumen, im Freien (Märkte und Demos, etc.)
  • Gastronomie und Hotellerie ist geschlossen
    Ausnahmen: Lieferung & Take-Away, Business Reisende
  • Veranstaltungsverbot
    In: Kultur, Sport, Freizeit (inkl. Hochzeiten und Geburtstagsfeiern)
  • Verbot von Amateursport mit Körperkontakt
    Z.B.: Mannschaftssport, Schwimmen, Yoga- und Fitnesseinrichtungen
  • Einschränkung bei Besuchen in Spitälern und Pflegeeinrichtungen
    Innerhalb von zwei Tagen darf nur ein Besucher empfangen werden. Bis 17. November maximal zwei verschiedene Personen.
  • Bildungseinrichtungen
    Kindergärten, Volks-, Hauptschulen und Unterstufen bleiben geöffnet, für Oberstufen wird das Distance-Learning reaktiviert.

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