Alle Facts zum steuerfreien Trinkgeld

Lange wurde das Thema Trinkgeldpauschale in Österreich heiß diskutiert – Nun gibt es endlich Klarheit und eine österreichweite Lösung.

An der Spitze der Diskussion für die Gastronomie immer mit dabei: Sepp Schellhorn – Politiker, ehemaliger Unternehmer und Stimme der Gastronomie. Lange hat er sich für eine faire und praktikable Lösung in der Trinkgeld-Frage stark gemacht.
Jetzt ist die Lösung da – aber was bedeutet das konkret?
Trinkgeld war schon immer steuerfrei – aber nicht einheitlich abgabenfrei. Je nach Bundesland gab es verschiedene Abgabensummen für die Sozialversicherung – Ein Bürokratie-Dschungel, der vielen Betrieben Nerven, Zeit und im schlimmsten Fall richtig viel Geld gekostet hat.
Eine österreichische Pauschale
Doch was bedeutet Trinkgeldpauschale eigentlich? Gemeint ist ein Betrag, der in der Sozialversicherungsabgabe enthalten und somit Teil der Abzüge des Bruttogehalts ist. Es soll zukünftig zwei unterschiedliche Pauschalen geben: Die große beträgt ca. 65€ monatlich und ist für jene, die das Trinkgeld kassieren, etwa Servicepersonal. Die kleine Pauschale ist für diejenigen, die nicht direkt kassieren – etwa Küchenmitarbeiter:innen oder Reinigungskräfte. Sie beträgt etwa 40€ pro Monat.
Was bleibt und was sich ändert
Im Klartext: es gibt keine plötzliche Steuer – das Trinkgeld bleibt weiterhin steuerfrei.
Der Vorteil der neuen Regelung ist, – so hat es etwa die SPÖ von Anfang an gesehen – dass die Pauschale in der Pension spürbar wird – wenn auch nur in einstelligen Eurobereichen pro Monat. Außerdem ist der große Vorteil, dass die Pauschale nun in ganz Österreich einheitlich gestaltet ist und das für eine Entbürokratisierung und Rechtssicherheit für die Betroffenen sorgt. Künftig wird es zu einer Valorisierung kommen, das heißt jährlich werden die Pauschalen Stück für Stück automatisch angehoben.
Was passiert mit Unternehmen, die bereits Rückzahlungen hatten?
Generalamnestie für alle, die in der Vergangenheit bereits geprüft wurden und Einstellung der laufenden Verfahren. Wer gezahlt hat, bekommt Geld zurück – in vielen Fällen sind das hunderttausende Euro pro Betrieb.
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