Letztes Wort im Streit um Gault&Millau-Lizenz doch noch nicht gesprochen

Vorhang auf für Akt drei – oder ist es schon der vierte? – im Lizenzstreit um die Marke Gault&Millau in Deutschland. Die Muttermarke beharrt trotz Gerichtsbeschluss auf die Beendigung des Vertrags mit Henris Edition.
Feber 15, 2024 | Fotos: Shutterstock

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte Anfang der Woche ein Urteil zugunsten des deutschen Lizenznehmers gefällt. Wie es überhaupt zu dem Rechtsstreit gekommen war und was bisher geschah, berichteten wir hier. Wie es nun scheint, ist die Geschichte aber mit diesem Kapitel noch nicht beendet. Patrick Hayoun, seit 2022 CEO von Gault&Millau International, glaubt weiterhin daran, dass Henris Edition die Marke Gault&Millau „ohne jede rechtliche Gundlage“ nützt. Die nächste Runde des Konflikts soll nun in der Schweiz ausgefochten werden.

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Gault&Millau International und Henris Edition glauben sich beide im Recht

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte Anfang der Woche ein Urteil zugunsten des deutschen Lizenznehmers gefällt. Wie es überhaupt zu dem Rechtsstreit gekommen war und was bisher geschah, berichteten wir hier. Wie es nun scheint, ist die Geschichte aber mit diesem Kapitel noch nicht beendet. Patrick Hayoun, seit 2022 CEO von Gault&Millau International, glaubt weiterhin daran, dass Henris Edition die Marke Gault&Millau „ohne jede rechtliche Gundlage“ nützt. Die nächste Runde des Konflikts soll nun in der Schweiz ausgefochten werden.

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Gault&Millau International und Henris Edition glauben sich beide im Recht

Gault&Millau habe vor den Düsseldorfer Gerichten eine einstweilige Verfügung gegen die Benutzung der Marke durch Henris Edition beantragt. Der Antrag sei, laut einer neuen Mitteilung von Gault&Millau, abgewiesen worden, „ohne den Fall inhaltlich zu prüfen.“

Der Antrag sei aus den folgenden drei Gründen abgewiesen worden:

  • Die Voraussetzung der Dringlichkeit für die Gewährung einer einstweiligen Verfügung wurde vom Gericht nicht anerkannt.
  • Die Weigerung von Henris, die fälligen Lizenzgebühren zu zahlen, und die Verstöße seitens Henris gegen die Regeln des CI-/CD-Handbuchs wären GM bereits seit einigen Monaten bekannt.
  • Und die vom Gericht vorgenommene Berechnung der von Henris nicht beglichenen Beträge wich von der von Gault&Millau ab.

Henris nutze die marke Gault&Millau weiterhin ohne rechtliche Grundlage, wodurch ein neuerlicher Konflikt eröffnet worden sei. Die laufenden Verfahren werden nun in der Schweiz fortgesetzt. Unterdessen droht Hans Fink, der Herausgeber der Henris Edition, selbst mit rechtlichen Schritten, sollte GM die aus seiner Sicht markenschädigenden Vorwürfe nicht unterlassen.

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