Österreich: Corona-Wirtschaftshilfen verlängert

Die österreichische Bundesregierung verlängert die Corona-Hilfen und adaptiert sie teilweise. Die Unterstützungsleistungen gelten nun für weitere drei bis sechs Monate.
Juni 15, 2021

Die Öffnungsschritte vom 19. Mai haben Österreichs Wirtschaft wie erhofft angekurbelt. In der Woche vom 31. Mai bis zum 6. Juni lag die Wirtschaft nur mehr 0,4 Prozent unter dem Niveau von 2019. Das ist der beste Wert seit dem Ausbruch der Pandemie, wie die Regierung mitteilte. Dennoch haben unter anderem die Bereiche Tourismus und Gastronomie nach wie vor mit Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. Verlängerte Wirtschaftshilfen sollen betroffenen Betrieben „Luft zum Atmen“ geben.

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Ende Juni wären die Unterstützungshilfen ausgelaufen. Sie werden teilweise angepasst und verlängert

Die Öffnungsschritte vom 19. Mai haben Österreichs Wirtschaft wie erhofft angekurbelt. In der Woche vom 31. Mai bis zum 6. Juni lag die Wirtschaft nur mehr 0,4 Prozent unter dem Niveau von 2019. Das ist der beste Wert seit dem Ausbruch der Pandemie, wie die Regierung mitteilte. Dennoch haben unter anderem die Bereiche Tourismus und Gastronomie nach wie vor mit Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. Verlängerte Wirtschaftshilfen sollen betroffenen Betrieben „Luft zum Atmen“ geben.

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Ende Juni wären die Unterstützungshilfen ausgelaufen. Sie werden teilweise angepasst und verlängert

Köstinger: „Richtiger Schritt zur richtigen Zeit“

„Gerade im Tourismus und in der Gastronomie haben immer noch viele Betriebe mit massiven Umsatzverlusten zu kämpfen. Sie brauchen weiterhin unsere Unterstützung und bekommen sie nun durch die Verlängerung der Wirtschaftshilfen. Ausfallsbonus, Verlustersatz aber auch die verlängerten Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen sind überlebenswichtige Instrumente für diese Betriebe, um das Comeback zu schaffen. Das ist der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt“, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

Der Ausfallsbonus wird bis September verlängert und ist mit 80.000 Euro anstatt wie bisher mit 30.000 Euro gedeckelt. Auch der Härtefallfonds wird bis September verlängert. Kriterium sind 50 Prozent Umsatzeinbruch oder wenn laufende Kosten nicht gedeckt werden können. Der Verlustersatz wird sogar um sechs Monate bis Jahresende verlängert. Er ist mit 10 Mio. Euro gedeckelt.

Zusätzlich wurde die Verlängerung der Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen. Bisher wurden mehr als 8.400 Haftungsübernahmen durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) abgewickelt.

Hilfen sollen „keine falschen Anreize setzen“

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wies darauf hin, dass die Hilfen zielgerichtet sein müssen und „keine falschen Anreize setzen“ dürfen, die Wachstum bremsen könnten. Mit der Verlängerung der Hilfen sollen jene Betriebe auf den letzten Metern unterstützt werden, die aktuell noch von wirtschaftlicher Normalität entfernt seien.

Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) begrüßt die Unternehmenshilfen und die Anhebung des Deckels für den Ausfallsbonus. „Die Verlängerung des Verlustersatzes sichert gerade in der Stadthotellerie viele Arbeitsplätze“, so ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer. Allerdings sieht er noch weiteren Handlungsbedarf: Die Obergrenze von 10 Millionen Euro müsse so rasch als möglich fallen. „Arbeitsplätze in großen Unternehmen mit starken Umsatzausfällen dürfen nicht schlechter gestellt werden“, begründet er das Anliegen der ÖHV.

Die verlängerten Corona-Hilfen im Detail:

  • Ausfallsbonus:
    o Verlängerung: 3 Monate (Juli – September)
    o Wegfall Vorschuss FKZ Teil: nur noch Bonus (Ersatz des Umsatzausfalls)
    o Eintrittskriterium: 50% Umsatzausfall (bisher nur 40%)
    o Ersatzrate: Staffelung der Ersatzraten nach branchenspezifischer Rohertrag (10%, 20%, 30% und 40%)
    o Deckel: 80.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro)
    o Deckelung Kurzarbeit: Ausfallsbonus + KUA darf max Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben. o Dividendenregelung, Boniregelung und Kündigungsregelung werden von FKZ 800.000 übernommen
  • Verlustersatz:
    o Verlängerung: 6 Monate (Juli – Dezember)
    o Eintrittskriterium: 50% Umsatzausfall
    o Deckel: 10 Mio (beihilfenrechtlicher Rahmen)
  • Härtefallfonds:
    o Verlängerung („Phase 3“): 3 Monate (Juli – September)
    o Eintrittskriterium: 50% Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden (Betretungsverbot als Eintrittskriterium entfällt)
    o Betrag: 600 Euro (statt bisher 1.100 Euro inkl Comeback-Bonus und Zusatzbonus); max 2000 Euro
    o Zeitraum: ab 1. Juli (für 15. Juni bis 30. Juni gibt es einen automatisierten Ersatz) o Beantragungszeitraum: bis Ende Oktober 2021
    o Neu: Handysignatur
  • Garantien (GG und KMU-FG):
    o VO-Ermächtigung für Haftungsrahmen bis 31.12.2021 verlängert o Stundungen bis 31.12.2021 verlängert
  • Steuerrechtliche Maßnahmen:
    o USt-Befreiung für Masken wird bis 31.12.2021 verlängert
    o Alkoholsteuerbefreiung für Desinfektionsmittel wird bis 31.12.2021 verlängert
  • SVS-Überbrückungsfinanzierung (Künstler)
    o Verlängerung Juli bis Ende September, Auszahlungshöhe 600 Euro/Monat o Gegenverrechnung mit Härtefallfonds läuft aus
    o zusätzlich 10 Mio. Rahmen
  • NPO-Fonds
    o Möglichkeit zur Abfederung von Härtefällen im 2. Halbjahr 2021 o EUR 35 Mio zusätzlich

Nähere Informationen auf der Plattform des Bundesministeriums: www.sichere-gastfreundschaft.at

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