Pommes-Verordnung für Restaurants

Eine von der EU formulierte Pommes-Verordnung, die den Bräunungsgrad der Pommes Frites regeln soll, soll ab April 2018 in Kraft treten.
Dezember 20, 2017 | Fotos: Shutterstock

Die Europäische Union will ab April 2018 „braune“ Pommes in Wirtshäusern verbieten, so die Niederösterreichischen Nachrichten. Was Wirten sauer aufstoßt, soll den Gast vor dem krebserregenden Stoff Acrylamid schützen, der sich in frittierten Pommes finden. Der Acrylamid-Gehalt in Lebensmitteln steigt jedoch nicht nur beim Frittieren, sondern auch beim Braten, Backen und Rösten von stärkehaltigem Essen ab 170 Grad an. Das die heimischen Wirte nach der Diskussion um das Rauchverbot nun den Kopf schütteln ist nachvollziehbar.

Aber auch Bäckereien sollen betroffen sein. Diese sollen nämlich bei der Rezeptur von Backwaren alternative Backtriebmittel verwenden. Ein Vorschlag dazu ist der Tausch von Weizenmehl und Reismehl. Bäckern stellt sich nun die Frage, ob Reismehl die gleiche Backfähigkeit hat wie Weizenmehl.

frische Pommes

Kontrollen nicht vorgesehen

Um den idealen Braunheitsgrad der Pommes nicht zu überschreiten, wird Wirten geraten Farbkarten zu benützen. Ob diese überhaupt nötig sind bleibt fraglich, denn Extra-Kontrollen sind bis jetzt nicht vorgesehen. Kontrolliert sollen Restaurants von der Lebensmittelbehörde und das nur im Rahmen der üblichen Inspektion.

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