Unter Gewinnbeteiligung (Tantieme) versteht man eine Beteiligung der Arbeitnehmer am Erfolg des Unternehmens. Man unterscheidet die Gewinnbeteiligung an dem in der Steuer- oder Handelsbilanz ausgewiesenen Gewinn, am ausgeschütteten Gewinn (Dividende), am Umsatz, an Kostenersparnissen oder am Produktionsergebnis. Oft liegen auch Mischformen vor. Die Gewinnbeteiligung ist von der Ergebnis- oder Erfolgsbeteiligung zu unterscheiden, die sich auf einen Leistungs- oder Arbeitserfolg bezieht.
Eine Verlustbeteiligung hingegen ist sittenwidrig und damit nicht zulässig.
Unter Gewinnbeteiligung (Tantieme) versteht man eine Beteiligung der Arbeitnehmer am Erfolg des Unternehmens. Man unterscheidet die Gewinnbeteiligung an dem in der Steuer- oder Handelsbilanz ausgewiesenen Gewinn, am ausgeschütteten Gewinn (Dividende), am Umsatz, an Kostenersparnissen oder am Produktionsergebnis. Oft liegen auch Mischformen vor. Die Gewinnbeteiligung ist von der Ergebnis- oder Erfolgsbeteiligung zu unterscheiden, die sich auf einen Leistungs- oder Arbeitserfolg bezieht.
Eine Verlustbeteiligung hingegen ist sittenwidrig und damit nicht zulässig.