MOBILITÄTSHILFEN

November 13, 2015

Wenn die Arbeitsaufnahme auf Grund fehlender finanzieller Mittel bedroht ist, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen durch Mobilitätshilfen gefördert werden. Mobilitätshilfen müssen vor Kostenentstehung bei dem örtlich zuständigen Arbeitsamt beantragt werden. Folgende Leistungen können gewährt werden: Übergangsbeihilfe für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung, Ausrüstungsbeihilfe für Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte, Fahrtkostenbeihilfe für tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, Trennungskostenbeihilfe für eine getrennte Haushaltsführung und Umzugskostenbeihilfe für einen Umzug.

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