Eine ist das Entgelt für eine verkäuferische oder vermittlerische Tätigkeit des Arbeitnehmers. Es zählt zum Arbeitslohn. Beispiele sind: Die Vermittlung von Versicherungsabschlüssen und Bausparverträgen etc., wenn sie im Rahmen eines bestehenden Dienstverhältnisses ausgeführt werden. Die Provision wird meist vom Kunden an den Vermittler gezahlt (zB. Wohnungsmakler).
Eine ist das Entgelt für eine verkäuferische oder vermittlerische Tätigkeit des Arbeitnehmers. Es zählt zum Arbeitslohn. Beispiele sind: Die Vermittlung von Versicherungsabschlüssen und Bausparverträgen etc., wenn sie im Rahmen eines bestehenden Dienstverhältnisses ausgeführt werden. Die Provision wird meist vom Kunden an den Vermittler gezahlt (zB. Wohnungsmakler).