Lockdown: Deutschland will Notbremse ziehen

Exklusiv bei ROLLING PIN: Der gesamte Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung im Überblick.
März 21, 2021 | Fotos: beigestellt

Wie in Österreich evaluiert auch die deutsche Bundesregierung am Montag die Corona-Situation. Bereits am Sonntag wurde ein neuer Beschluss aus dem Kanzleramt bekannt, der eine „Notbremse“ sowie die Verlängerung des Lockdowns bis April beinhaltet. Das Robert-Koch-Institut vermeldete gleichzeitig erstmals seit längerer Zeit eine 7-Tage-Inzidenz über 100. Der Entwurf soll den Ländern regionale Modellprojekte unter strengen Auflagen ermöglichen, um das öffentliche Leben schrittweise öffnen zu können. 

merkel-kanzlerlin-deutschland-angela
Mit einem neuen Entwurf will Merkel Ländern die Möglichkeit zur schrittweisen Lockerung geben. Sie zieht allerdings bei einer Inzidenz von über 100 wieder die Notbremse. 

Wie in Österreich evaluiert auch die deutsche Bundesregierung am Montag die Corona-Situation. Bereits am Sonntag wurde ein neuer Beschluss aus dem Kanzleramt bekannt, der eine „Notbremse“ sowie die Verlängerung des Lockdowns bis April beinhaltet. Das Robert-Koch-Institut vermeldete gleichzeitig erstmals seit längerer Zeit eine 7-Tage-Inzidenz über 100. Der Entwurf soll den Ländern regionale Modellprojekte unter strengen Auflagen ermöglichen, um das öffentliche Leben schrittweise öffnen zu können. 

merkel-kanzlerlin-deutschland-angela
Mit einem neuen Entwurf will Merkel Ländern die Möglichkeit zur schrittweisen Lockerung geben. Sie zieht allerdings bei einer Inzidenz von über 100 wieder die Notbremse. 

Notbremse ab 100

Bereits vor dem Wochenende sagte Kanzlerin Merkel: „Ich hätte mir gewünscht, dass wir ohne diese Notbremse auskommen, aber das wird nicht möglich sein, wenn ich mir die Entwicklung der letzten Tage anschaue.“ Sobald also Länder bzw. Regionen den kritischen Schwellenwert von 100 übersteigen, sieht der Entwurf eine Notbremse vor, bei der mit sofortiger Wirkung wieder der harte Lockdown greift. ROLLING PIN liegt der Entwurf exklusiv vor. Alle Details unten angeführt. 

Der Entwurf

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürger für ihre Solidarität im Kampf gegen die Pandemie bei den derzeit erforderlichen Beschränkungen. Nach zwischenzeitlich deutlich sichtbaren Erfolgen bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens zeigt die aktuelle Entwicklung – insbesondere aufgrund der hohen Verbreitung von Covid-19-Varianten wie der inzwischen dominanten Variante B.1.1.7 – wiederum ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik. Angesichts der durch die Covid-19 Varianten beschleunigten aktuellen Infektionsdynamik bedarf es weiterhin konsequenter Maßnahmen. Insbesondere Kontakte in Innenräumen müssen aufgrund der dort erhöhten Infektionsgefahr weitestgehend vermieden oder mit umfassenden Schutzmaßnahmen wie dem verpflichtenden Tragen von Masken mit hoher Schutzwirkung und der Nutzung von Schnelltests verbunden werden. Um das Übergreifen von Infektionen aus Regionen mit höheren Inzidenzen in Regionen mit niedrigeren Inzidenzen weitestgehend einzudämmen, muss auch die Mobilität weiterhin eingeschränkt und auf das absolut notwendige reduziert werden. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis April 2021 verlängern.

2. Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es gerade in der aktuellen Phase der Pandemie erforderlich, dass auch die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen. Diese sollen pro Woche das Angebot von mindestens zwei Schnelltests umfassen. Die Bundesregierung wird hierfür die entsprechenden Regelungen bis Ende März erlassen und einen Rahmen schaffen, auf dessen Basis die Arbeitgeber entsprechende Testbescheinigungen ausstellen.

3. Zukünftige Öffnungsschritte werden maßgeblich von der konsequenten Testung der Bürgerinnen und Bürger abhängen. Es ist wichtig, die für die Wirksamkeit von Teststrategien notwendige Akzeptanz und die erforderliche Verfügbarkeit von Tests sicherzustellen. Zugleich soll das Vertrauen in die Ergebnisse von Selbsttests gewährleistet werden, wenn diese zur Inanspruchnahme von Öffnungen vorgelegt werden. Daher wird der Bund in die Erstattungsregelung der Testverordnung kurzfristig die Erstattung der Kosten für die Durchführung von Selbsttests unter Aufsicht und die verlässliche Dokumentation des Testergebnisses aufnehmen.

4. Um einen Fortgang des exponentiellen Anstiegs der Infektionszahlen entgegenzuwirken, ist es grundsätzlich notwendig, die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit zu reduzieren. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber daher auf, die SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung weiterhin konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten. Wo Homeoffice nicht möglich ist, sind immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, verpflichtend medizinische Masken zu tragen. Diese Verpflichtung wird der Bund in die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufnehmen.

5. Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten ist es in Ländern und Regionen möglich, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene und eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

6. [Das Konzept des „kontaktarmen Urlaubs“ kann für Bürgerinnen und Bürger des jeweils eigenen Landes unter Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen, strengen Hygieneauflagen und der Umsetzung eines Testregimes ermöglicht werden. Dies umfasst Beherbergungen und Übernachtungen, bei denen eigene sanitäre Anlagen genutzt und Essen über Selbstversorgung organisiert werden kann. Dies trifft für Apartments und Ferienwohnungen oder für Wohnwagen und Wohnmobile auf entsprechenden Stellplätzen und Campingplätzen zu.]

7. [Sollte die epidemiologische Lage eine wirtschaftlich relevante Öffnung zu Ostern nicht möglich machen, ist über die bisherigen Hilfsprogramme hinaus ein 3 Sonderprogramm des Bundes, insbesondere für Tourismus und damit verknüpfte Bereiche, aber auch für weitere Unternehmen, die ebenfalls seit November (bzw. Dezember) geschlossen sind, unabdingbar.]

8. Das Auftreten von Covid-19 Varianten und deren weltweite Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss. Reisen, insbesondere Urlaubsreisen ins Ausland müssen daher unabhängig von Inzidenzen im Zielland mit einer epidemiologisch gebotenen Quarantäne und einer Testpflicht vor Rückreise und bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verbunden sein. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, müssen diese daher unverzüglich und unabhängig von den dortigen lokalen Inzidenzwerten in eine Überarbeitung der entsprechenden Verordnungen durch die Bundesregierung bis Ende März einbezogen werden.

9. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung im April 2021 erneut beraten.

Werde jetzt Member.
100% kostenlos.

Als Member kannst Du alle unsere Artikel kostenlos lesen und noch vieles mehr.
Melde dich jetzt mit wenigen Klicks an.
  • Du erhältst uneingeschränkten Zugriff auf alle unsere Artikel.
  • Du kannst jede Ausgabe unseres einzigartigen Magazin als E-Paper lesen. Vollkommen kostenlos.
  • Du erhältst uneingeschränkten Zugriff auf alle unsere Videos und Masterclasses.
  • Du erhältst 50% Rabatt auf Rolling Pin.Convention Tickets.
  • Du erfährst vor allen Anderen die heißesten News aus der Gastronomie und Hotellerie.
  • Deine Rolling Pin-Membership ist vollkommen kostenlos.
Alle Vorteile
Login für bestehende Member

Top Arbeitgeber


KOSTENLOS MEMBER WERDEN
UND UNZÄHLIGE VORTEILE genießen

  • Insights aus der Gastro-Szene, ganz ohne Bullshit.
  • Personalisierte Jobvorschläge & die besten Jobs aus der ganzen Welt
  • Alle Online-Artikel lesen & Zugriff auf das Rolling Pin-Archiv
  • VIP-Einladungen zu ROLLING PIN-Events und vieles mehr…