Maskenpflicht fällt für Gäste: Das sind die Lockerungen für Österreichs Gastronomie ab 15. Juni

Weitere Lockerungen für die Gastronomie ab 15. Juni: Kein Mund-Nasen-Schutz für Gäste, 4-Personen-pro-Tisch-Regel fällt und die Sperrstunde wird auf 01:00 Uhr ausgeweitet.
Mai 29, 2020

 

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Wie gestern bereits von mehreren Medien gemunkelt wurde, verkündete die österreichische Regierungsspitze um Bundeskanzler Sebastian Kurz, Innenminister Karl Nehammer sowie Vizekanzler Werner Kogler und Gesundheitsminister Rudolf Anschober heute weitere Lockerungen, die vor allem die Gastronomie betreffen, verkünden.

 

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Wie gestern bereits von mehreren Medien gemunkelt wurde, verkündete die österreichische Regierungsspitze um Bundeskanzler Sebastian Kurz, Innenminister Karl Nehammer sowie Vizekanzler Werner Kogler und Gesundheitsminister Rudolf Anschober heute weitere Lockerungen, die vor allem die Gastronomie betreffen.

Da man in Österreich nach wie vor sehr niedrige Infektionszahlen habe, könne man laut Kanzler Kurz nun in die nächste Phase eintreten: „Weniger Regeln, mehr Eigenverantwortung“.

Die konkreten Lockerungen für Österreichs Gastronomie

Ab 15. Juni wird der Mund-Nasen-Schtz verpflichtend nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich (inklusive Apotheken) und bei Dienstleistungen, wo der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann.

Deshalb müssen Mitarbeiter der Gastronomie auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Gäste müssen dies beim Betreten von Lokalen allerdings ab 15. Juni nicht mehr.

Ebenfalls ab 15. Juni wird die Sperrstunde von 23:00 Uhr auf 01:00 Uhr ausgeweitet. Auch die 4-Personen-pro-Tisch-Regelung fällt mit diesem Datum. Zwar muss weiterhin ein Mindestabstand zwischen den Tischen erhalten bleiben, wie viele Personen ab sofort im Rahmen einer Gruppe zusammensitzen, bleibt ab 15. Juni den Wirten und Gästen
überlassen.

Sollten die Zahlen schlechter werden, könnten diese Maßnahmen laut Kanzler Kurz aber jederzeit wieder verschärft werden.

Auf die Frage, wann Nachtclubs wieder aufsperren dürfen antwortet Kurz: „Wir werden intensiv mit einzelnen Branchen arbeiten, die aus gesetzlichen Gründen nicht aufsperren können.“ Der Regierung sei bewusst, dass es einzelne Gruppen ganz besonders hart trifft. Dazu zählt etwa die Nacht-Gastronomie, die Hotellerie aber auch beispielsweise der Kongress-Tourismus.

Gesundheitsminister Anschober ergänzt, dass er sich in zwei Wochen mit den Nacht-Gastronomie-Betreibern abstimmen werde. Diese Branche sei laut Anschober zum Glück auch sehr kreativ. Kleine Bars werden sicher früher aufsperren dürfen als große Clubs. Konkreter wird Anschober allerdings nicht.

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