Deutschland: Corona-Überbrückungshilfen werden verlängert

Die Deutsche Bundesregierung verlängert die Corona-Hilfen. Einige Branchen, wie die Gastronomie und der Tourismus, sind weiterhin stark finanziell belastet. Darum wird unter anderem die Überbrückungshilfe bis September verlängert.
Juni 10, 2021 | Fotos: BMWi/Eriksson

Für viele Gastro- und Tourismusbetriebe in Deutschland rollt der Motor wieder an. Die wirtschaftliche Lage ist aber immer noch herausfordernd, die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich spürbar. Die vereinfachten Zugangsregeln zur Kurzarbeit werden deshalb über den 30. Juni hinaus um drei weitere Monate verlängert. Es gehe darum, Beschäftigungsverhältnisse „zu stabilisieren und dadurch Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen möglichst zu vermeiden“, heißt es in der Begründung der Vorlage.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier
„Wir verlängern die Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. September 2021. Das ist ein wichtiges Signal, damit alle Unternehmen nach der Krise wieder Gas geben können“, so Wirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU)

Für viele Gastro- und Tourismusbetriebe in Deutschland rollt der Motor wieder an. Die wirtschaftliche Lage ist aber immer noch herausfordernd, die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich spürbar. Die vereinfachten Zugangsregeln zur Kurzarbeit werden deshalb über den 30. Juni hinaus um drei weitere Monate verlängert. Es gehe darum, Beschäftigungsverhältnisse „zu stabilisieren und dadurch Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen möglichst zu vermeiden“, heißt es in der Begründung der Vorlage.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier
„Wir verlängern die Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. September 2021. Das ist ein wichtiges Signal, damit alle Unternehmen nach der Krise wieder Gas geben können“, so Wirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU)

Neben dem erleichterten Zugang zur Kurzarbeit wird auch die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für betroffene Unternehmen verlängert. Insgesamt stellt der Bund rund 2,6 Milliarden Euro für diese Instrumente zur Verfügung.

Überbrückungshilfe III Plus

Die Überbrückungshilfe III wird ebenfalls – unter dem Namen Überbrückungshilfe III Plus – bis zum 30. September fortgeführt. „Der Konjunkturmotor läuft zum Glück wieder, aber aktuell noch nicht für alle. Daher geben wir denen, die noch Unterstützung benötigen, ein klares Signal der Sicherheit und Planungssicherheit“, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmeier, „Wir setzen Anreize für den Neustart und zahlen denjenigen Unternehmen eine Restart-Prämie, die Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit holen oder Beschäftigte neu einstellen.“

Auch wenn sinkende Inzidenzzahlen auf ein Ende der Pandemie hoffen lassen, sind viele Unternehmen weiterhin von den Folgen der Pandemie betroffen,
begründet Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) die Verlängerung der Hilfsmaßnahmen

Die Überbrückungshilfe ist ein wesentliches Werkzeug der Bundesregierung, die Folgen der Corona-Lockdowns für Unternehmen und Selbstständige abzufedern. Für Soloselbstständige wird die Neustarthilfe auf 12.000 Euro für die ersten drei Quartale des Jahres verlängert.

Die Grünen kritisierten die Verlängerung der Coronahilfen und sprachen von einer „vertanen Chance“. Sie hätten sich zeitgleich eine Einführung eines Mindestkurzarbeitergeldes gewünscht, erklärte Wolfgang Strengmann-Kuhn der Tagesschau.

Die Details zur neuen Überbrückungshilfe III Plus

  • Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Mio. Euro.
  • Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Mio. Euro und zwar 12 Mio. Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie Fixkostenhilfe plus 40 Mio. Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich. Die neue EU-Regelung zum Schadensausgleich gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Diese können künftig Schäden von bis zu 40 Mio. Euro geltend machen.

Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist:

  • Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
  • Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
  • Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.

Quelle und weiterführende Informationen: bmwi.de

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