Discos und Clubs bleiben geschlossen, Bordelle dürfen öffnen

Mit der ab kommenden Mittwoch, 10. Juni, in Kraft tretenden neuen Corona-Verordnung dürfen in Rheinland-Pfalz unter Auflagen auch wieder Bordelle und Shisha-Bars öffnen.
Juni 5, 2020

 

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Die Landesregierung veröffentlichte die jüngste Verordnung am späten Donnerstagabend. Wie in zahlreichen anderen Bereichen gilt demnach auch in Bordellen: Kann das Abstandsgebot wegen der Art Dienstleistung nicht eingehalten werden, gilt eine Maskenpflicht, „sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt“. Eine Bewirtung darf unter den Vorgaben für die Gastronomie erfolgen, die Kontaktdaten aller Personen müssen auch in Bordellen erfasst werden.

 

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Die Landesregierung veröffentlichte die jüngste Verordnung am späten Donnerstagabend. Wie in zahlreichen anderen Bereichen gilt demnach auch in Bordellen: Kann das Abstandsgebot wegen der Art Dienstleistung nicht eingehalten werden, gilt eine Maskenpflicht, „sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt“. Eine Bewirtung darf unter den Vorgaben für die Gastronomie erfolgen, die Kontaktdaten aller Personen müssen auch in Bordellen erfasst werden.

Längere Öffnungszeiten für Gastronomie

Die Gastronomie insgesamt darf von Mittwoch an wieder bis 00:00 Uhr aufmachen, aktuell ist noch um 22:30 Uhr Schluss. Der Passus zu einer Reservierungs- und Anmeldepflicht ist in der jüngsten Verordnung entfallen. Weiter untersagt bleibt laut der neuesten Verordnung aber die Öffnung von Clubs und Diskotheken sowie Volksfeste und Jahrmärkte.

Ebenfalls ab Mittwoch dürfen neben Chören auch Blasorchester wieder proben, selbst im Freien soll das aber je Gruppe nicht länger als eine halbe Stunde dauern, wie aus dem entsprechenden Hygienekonzept hervorgeht. Es muss eine verbindliche Sitzordnung geben, zum Schutz vor Aerosolen muss ein Mindestabstand von drei Metern eingehalten werden. Zwischen Dirigent und Orchester soll der Abstand „mindestens drei Meter“ betragen. Bei Proben, die ausnahmsweise im Inneren sind, soll nach 30 Minuten für 15 Minuten gelüftet werden.

Auch ein Konzept für Badegewässer – ohne Badegewässer mit Betreiber – gibt es mittlerweile. Hier gilt der übliche Abstand von anderthalb Metern zu anderen Personen, im Wasser sollen es drei Meter sein. Beim Hygienekonzept für Busreisen wird vorgegeben, den Reisebus dauerhaft zu belüften. Konkret heißt es weiter: „Eine kontinuierliche Luftzirkulation im Bus ist durch geeignete Mittel sicherzustellen.“ Fahr- und Kassenpersonal kann mit einer Trennscheibe geschützt werden, gegessen werden darf in Bussen nicht.

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