Fleisch-Label auf der Speisekarte? Das kommt jetzt auf Restaurants zu
Die deutsche Bundesregierung will die staatliche Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie ausweiten. Laut einem aktuellen Entwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium, über den unter anderem dpa berichtete, soll das Logo künftig nicht mehr nur im Handel sichtbar sein, sondern auch dort, wo Fleisch außer Haus verkauft wird – also in Restaurants, Kantinen und Imbissen. Geplant ist ein Start Anfang 2027.
Die deutsche Bundesregierung will die staatliche Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie ausweiten. Laut einem aktuellen Entwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium, über den unter anderem dpa berichtete, soll das Logo künftig nicht mehr nur im Handel sichtbar sein, sondern auch dort, wo Fleisch außer Haus verkauft wird – also in Restaurants, Kantinen und Imbissen. Geplant ist ein Start Anfang 2027.
Für Gäste würde damit sichtbar, unter welchen Bedingungen das Tier gehalten wurde. Das System arbeitet mit fünf Stufen – von „Stall“ bis „Bio“. Die Kategorien wurden bereits 2023 mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beschlossen; zunächst aber nur für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch. Schon damals war vorgesehen, die Kennzeichnung später auch auf weitere Tierarten und die Gastronomie auszuweiten.
Neu an dem jetzigen Vorstoß ist, dass nach dpa-Informationen auch Fleisch aus dem Ausland einbezogen werden soll. Die Kennzeichnung soll auf Speisekarten, Preisverzeichnissen oder Aushängen erscheinen. Ausgenommen wären demnach gastronomische Betriebe ohne Schweinefleischgerichte sowie stark verarbeitete Produkte wie etwa Bolognese oder Maultaschen. Außerdem sollen wöchentliche Aktualisierungen der Angaben ausreichen, damit die Umsetzung in der Praxis handhabbar bleibt.
Die Gastro sieht das erwartbar kritischer. Der DEHOGA und weitere Verbände lehnen eine verpflichtende Ausweitung auf die Außer-Haus-Verpflegung ab und warnen vor zusätzlicher Bürokratie, rechtlichen Risiken bei wechselnden Lieferketten und neuen Belastungen gerade für kleine und mittelständische Betriebe. In einem gemeinsamen Positionspapier heißt es, für den Außer-Haus-Markt sei die Kennzeichnung „überwiegend nicht“ sinnvoll.
Die Debatte kommt nicht aus dem Nichts. Das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung ist seit August 2023 in Kraft, die Einführung wurde aber mehrfach verschoben – zunächst auf März 2026, später weiter auf Anfang 2027. Genau deshalb dürfte das Thema jetzt schnell politisch werden: Für Verbraucher ist es ein Transparenzversprechen, für Gastronomen die Frage, ob aus sinnvoller Information am Ende wieder vor allem mehr Aufwand auf der Karte landet.