Münchner Oktoberfest: Flößerstadl ersetzt die Münchner Stubn

Nach dem Rückzug von Alexander Egger ist der freie Standplatz neu vergeben: Klaus Bartl soll mit Bartls Flößerstadl aufs Oktoberfest kommen.
Juli 8, 2026 | Text: Redaktion | Fotos: Shutterstock

Nach dem Rückzug von Alexander Egger ist der frei gewordene Standplatz der Münchner Stubn neu besetzt. Wie berichtet, hatte Egger den Vertrag für das Oktoberfest 2026 nicht fristgerecht unterschrieben und sich damit vom diesjährigen Münchner Oktoberfest zurückgezogen. Nun soll der Münchner Gastronom Klaus Bartl übernehmen: Sein Zelt soll unter dem Namen Bartls Flößerstadl geführt werden.

Muenchner-Oktoberfest-Artikel-Floesserstadl

Nach dem Rückzug von Alexander Egger ist der frei gewordene Standplatz der Münchner Stubn neu besetzt. Wie berichtet, hatte Egger den Vertrag für das Oktoberfest 2026 nicht fristgerecht unterschrieben und sich damit vom diesjährigen Münchner Oktoberfest zurückgezogen. Nun soll der Münchner Gastronom Klaus Bartl übernehmen: Sein Zelt soll unter dem Namen Bartls Flößerstadl geführt werden.

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Bartl soll einen Vertrag für eine Hühnerbraterei erhalten. Viel Zeit bleibt nicht: Der Aufbau der anderen Zelte läuft bereits, das Oktoberfest beginnt am 19. September. Für den neuen Betreiber bedeutet das einen engen Zeitplan – vom Zeltaufbau über die Betriebsvorbereitung bis hin zu Personal, Warenplanung und Reservierungen.

Der neue Wiesn-Wirt ist in München kein Unbekannter. Bartl betreibt unter anderem den Campingplatz in Thalkirchen und den Almwirt in Haar. Um einen Platz auf der Wiesn hatte er sich bereits mehrfach beworben, für 2026 zunächst aber keinen Zuschlag erhalten. Durch den Rückzug von Egger öffnet sich nun kurzfristig doch noch die Tür zur Theresienwiese.

Im Hintergrund läuft der Streit um die Vergabe der Wiesnzelte weiter. Egger fordert eine europaweite Ausschreibung begehrter Festzeltplätze und lässt die bisherige Praxis juristisch prüfen. Die mündliche Verhandlung ist für den 11. September angesetzt – nur wenige Tage vor Beginn des Oktoberfests. Damit bleibt der Fall auch nach der kurzfristigen Neuvergabe politisch und juristisch brisant.

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