Österreichs neue Trinkgeldregelung im Überblick

Der österreichische Nationalrat beschließt eine einheitliche Trinkgeld-Regelung: Es bleibt steuerfrei, soll aber künftig für mehr Transparenz und soziale Sicherheit sorgen.
Oktober 17, 2025 | Text: Redaktion | Fotos: Shutterstock

Mit dem gestrigen Beschluss des Nationalrats zur neuen Trinkgeldpauschale wird ein langjähriges Streitthema in der Tourismus- und Gastronomiebranche gelöst. Sowohl Beschäftigte als auch Betriebe sollen künftig von klaren, einheitlichen und nachvollziehbaren Regelungen profitieren. In Kürze: Trinkgeld bleibt weiterhin steuerfrei, wird aber in Zukunft in die Berechnung von Pension, Kranken- und Arbeitslosengeld einbezogen.

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Das Thema Trinkgeldpauschale in Österreich hat ein Ende | Foto: Shutterstock

Mit dem gestrigen Beschluss des Nationalrats zur neuen Trinkgeldpauschale wird ein langjähriges Streitthema in der Tourismus- und Gastronomiebranche gelöst. Sowohl Beschäftigte als auch Betriebe sollen künftig von klaren, einheitlichen und nachvollziehbaren Regelungen profitieren. In Kürze: Trinkgeld bleibt weiterhin steuerfrei, wird aber in Zukunft in die Berechnung von Pension, Kranken- und Arbeitslosengeld einbezogen.

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„Ein echter Fortschritt für die Beschäftigten“

Die Gewerkschaft vida begrüßt den Beschluss ausdrücklich. „Der Beschluss ist ein echter Fortschritt für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie. Er bringt Fairness, soziale Absicherung und weniger Bürokratie mit sich“, betont vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit laut Pressemitteilung.

Bisher galten je nach Bundesland unterschiedliche Pauschalsätze, die in der Praxis kompliziert und fehleranfällig waren. Die neue Regelung wird das Trinkgeld bundesweit gleich behandeln. Festgelegte Pauschalbeträge sorgen dafür, dass Beschäftigte und Lohnverrechnungen genau wissen, was gilt – Nachweispflichten oder rückwirkende Aufrollungen gehören damit der Vergangenheit an. „Wir haben aus einer scheinbaren Pauschale endlich eine echte Pauschale gemacht“, betont Hebenstreit.

Die Beträge werden ab 2026 schrittweise angehoben – von 65 Euro (2026) auf 85 Euro (2027) bis 100 Euro (2028) für Servicekräfte mit Inkasso.

Für Beschäftigte ohne Inkasso gilt künftig eine Pauschale von 45 Euro, die 2028 auf 50 Euro steigt. Teilzeitkräfte sind anteilig umfasst, ab 2029 folgt eine jährliche Anpassung.

„Die Unsicherheit rund ums Trinkgeld hat ein Ende“

Auch Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner spricht von einem wichtigen Schritt für den Österreich als touristischer Standort: „Mit der neuen Pauschalregelung schaffen wir Rechtssicherheit für Beschäftigte ebenso wie für Betriebe“, erklärte Zehetner anlässlich des Beschlusses im Parlament. Die Reform bringe eine klare, unbürokratische Lösung für ein Thema, das die Branche seit Jahren beschäftigt.

„Die neue Regelung ist ein wichtiger Schritt hin zu fairen und verlässlichen Rahmenbedingungen im Tourismus. Wir schaffen Planungssicherheit, verhindern Nachzahlungen für Betriebe und sorgen für eine einfache, praxistaugliche Handhabung. Damit stärken wir den Tourismusstandort Österreich und das Vertrauen jener, die in dieser Branche tagtäglich Großartiges leisten“, so Zehetner weiter.

Schluss mit Unsicherheit und Nachzahlungen

Ein zentrales Ziel der neuen Regelung war es, die bisherige Unsicherheit und das Risiko unvorhersehbarer Nachzahlungen zu beenden. „Künftig gilt: Die festgelegten Pauschalen sind echte Maximalbeträge. Nur wenn tatsächlich weniger Trinkgeld anfällt, kann individuell abgerechnet werden. Eine rückwirkende Aufrollung entfällt und damit auch das Damoklesschwert der Nachzahlung. Das bringt Klarheit und Verlässlichkeit für alle Seiten“, betonte Zehetner.

Die neue Pauschale dient künftig als fixe Berechnungsgrundlage für zentrale Sozialleistungen. Damit hängt die soziale Absicherung der Beschäftigten nicht mehr von der Spendierfreude der Gäste ab. Sollte das tatsächliche Trinkgeld unter der Pauschale liegen, können Beschäftigte das melden – sie behalten die Kontrolle.

Transparenz beim Trinkgeld – auch bei Kartenzahlung

Neu ist zudem, dass Arbeitgeber:innen über bargeldloses Trinkgeld Auskunft geben müssen. Beschäftigte können bis zu drei Jahre rückwirkend einsehen, wie viel Trinkgeld über Kartenzahlungen hereingekommen ist. Wird das Geld im Team gesammelt, haben sie das Recht zu erfahren, wie die Trinkgelder verteilt werden.

„Damit landet das Trinkgeld dort, wo es hingehört – bei den Beschäftigten und nicht in der Firmenkasse“, betont Hebenstreit. „Und um es ganz klar zu sagen: Das Trinkgeld bleibt zu 100 Prozent bei den Beschäftigten! Die Pauschalen werden nur zur Berechnung der Ansprüche herangezogen – wie bei einer Lohnerhöhung. Das führt zu höherem Arbeitslosengeld und einer besseren Pension.“

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