Regeln für Kurzarbeit in Österreich werden ab Juli verschärft

Die Österreichische Bundesregierung einigte sich mit den Sozialpartnern auf ein Zwei-Säulen-Modell. Die großzügige Form der Kurzarbeit gibt es nur mehr für schwer getroffene Unternehmen.
Juni 8, 2021 | Fotos: beigestellt

Mit Juli beginnt für Unternehmen und Arbeitnehmer in Österreich die fünfte Phase der Corona-Kurzarbeit. Seit März 2020 wird das Instrument zur Abfederung der Folgen von pandemiebedingten Schließungen eingesetzt. Die neuen Regeln sehen zwei verschiedene Arten der Kurzarbeit vor: eine großzügigere für besonders betroffene Bereiche wie Stadthotellerie, Nachtgastronomie und Luftfahrt sowie eine weniger attraktive Version für alle anderen Branchen.

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Neue Regeln für Kurzarbeit stehen: Finanzminister Gernot Blümel bei Pressekonferenz

Mit Juli beginnt für Unternehmen und Arbeitnehmer in Österreich die fünfte Phase der Corona-Kurzarbeit. Seit März 2020 wird das Instrument zur Abfederung der Folgen von pandemiebedingten Schließungen eingesetzt. Die neuen Regeln sehen zwei verschiedene Arten der Kurzarbeit vor: eine großzügigere für besonders betroffene Bereiche wie Stadthotellerie, Nachtgastronomie und Luftfahrt sowie eine weniger attraktive Version für alle anderen Branchen.

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Neue Regeln für Kurzarbeit stehen: Finanzminister Gernot Blümel bei Pressekonferenz

Üppige Staatshilfen werden zurückgefahren

Für das bisherige Modell der Kurzarbeit werden die Zugangskontrollen strenger. Grund dafür ist der wirtschaftliche Aufschwung. Nur mehr Betriebe, die von behördlichen Schließungen oder Lockdowns betroffen sind, profitieren wie bisher. Auch, wenn die Umsatzverluste im dritten Quartal 2020 im Vergleich zum dritten Quartal 2019 zumindest 50 Prozent betragen, gibt es die Corona-Kurzarbeit und das AMS ersetzt Mitarbeitern maximal 80 bis 90 Prozent des letzten Nettogehalts.

Für alle anderen Betriebe gibt es nur mehr die zweite Variante der Kurzarbeit, die Arbeitsminister Martin Kocher in der Pressekonferenz am Montag als “Übergangsmodell” bezeichnete. Hier gilt eine Mindestarbeitszeit von 50 Prozent im Gegensatz zu den bisher gültigen 30 Prozent. Das AMS ersetzt nur mehr 85 Prozent der ausgefallenen Arbeitszeit.  Für diese Variante gilt außerdem eine dreiwöchige Beratungsphase durch das AMS. Das neue Modell wird es bis Mitte 2022 geben.

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