Strengere Einreisebestimmungen nach Österreich

Ab Montag, den 20. Dezember, gilt bei der Einreise nach Österreich die 2G-Plus-Regel. Dadurch soll die Ausbreitung der Omikron-Variante verzögert werden.
Dezember 20, 2021 | Fotos: Shutterstock

Kaum ist der Lockdown in Österreich für Gastronomie und Hotellerie vorbei, tritt eine neue Corona-Maßnahme in Kraft, die dem Tourismus ein Stein im Schuh sein könnte. Ab dem 20. Dezember gilt 2G-Plus bei der Einreise nach Österreich. Sprich: Nur mehr Geimpfte und Genesene Personen kommen ohne anschließende Quarantäne über die Grenze; und die auch nur mit einem gültigen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Einzig Geimpfte, die schon ihre dritte Impfung nachweisen können, sind von der Testpflicht ausgenommen.

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Ab Montag gilt 2G-Plus für alle Einreisenden nach Österreich

Kaum ist der Lockdown in Österreich für Gastronomie und Hotellerie vorbei, tritt eine neue Corona-Maßnahme in Kraft, die dem Tourismus ein Stein im Schuh sein könnte. Ab dem 20. Dezember gilt 2G-Plus bei der Einreise nach Österreich. Sprich: Nur mehr Geimpfte und Genesene Personen kommen ohne anschließende Quarantäne über die Grenze; und die auch nur mit einem gültigen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Einzig Geimpfte, die schon ihre dritte Impfung nachweisen können, sind von der Testpflicht ausgenommen.

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Ab Montag gilt 2G-Plus für alle Einreisenden nach Österreich

Können ein negativer Test oder die Auffrischungsimpfung nicht nachgewiesen werden, darf man zwar einreisen, muss aber anschließend bis zum Freitesten in Quarantäne. In diesem Fall ist zusätzlich eine Registrierung durch Pre-Travel-Clearance verpflichtend. Handelt es sich um österreichische Staatsbürger, EU- und EWR-Bürger und in Österreich wohnhafte Personen, die keinen gültigen Impfnachweis erbringen können, ist das Freitesten frühestens ab dem 5. Tag einer zehtägigen Quarantäne möglich.

Die Maßnahme gilt nicht für Pendler, für die die gewohnte 3G-Regel aufrecht bleibt. Auch Personen im schulpflichtigen Alter, Kinder unter 12 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, sowie Schwangere sind von der 2G-Plus-Regel ausgenommen.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein betont die Notwendigkeit der Maßnahme, um der Ausbreitung von Omikron in Österreich entgegenzuwirken. „Nur so können wir die aktuelle epidemiologische Entspannung in Österreich bestmöglich erhalten.“

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