Unbelehrbar: Wirtin zahlt zum fünften Mal Strafe für illegalen Ausschank

Nicht alle halten sich im Lockdown an die Regeln. Weil eine Villacher Wirtin trotz Verbots Gäste bewirtet hat, sind Strafen von insgesamt 1460 Euro fällig.
Mai 6, 2021 | Fotos: Shutterstock

Immer wieder das Gleiche zu tun, und ein anderes Ergebnis zu erwarten, das sei nach einem Albert Einstein zugeschriebenen Zitat die Definition von Wahnsinn. Tatsächlich gibt es keinen Beweis dafür, dass der Physiker den Spruch jemals geäußert hätte, aber jedenfalls passt er auf den Vorfall, der sich jetzt in Villach in Kärnten zugetragen hat: Eine Wirtin konnte den 19. Mai wohl nicht abwarten und hielt ihr Lokal unerlaubterweise offen. Zum fünften Mal.

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In Österreich herrscht für Gaststätten noch bis zum 19. Mai ein Betretungs- und Ausschankverbot. Eine Kärntner Wirtin ignorierte die Regel- und büßt mit mehreren Geldstrafen

Immer wieder das Gleiche zu tun, und ein anderes Ergebnis zu erwarten, das sei nach einem Albert Einstein zugeschriebenen Zitat die Definition von Wahnsinn. Tatsächlich gibt es keinen Beweis dafür, dass der Physiker den Spruch jemals geäußert hätte, aber jedenfalls passt er auf den Vorfall, der sich jetzt in Villach in Kärnten zugetragen hat: Eine Wirtin konnte den 19. Mai wohl nicht abwarten und hielt ihr Lokal unerlaubterweise offen. Zum fünften Mal.

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In Österreich herrscht für Gaststätten noch bis zum 19. Mai ein Betretungs- und Ausschankverbot. Eine Kärntner Wirtin ignorierte die Regel- und büßt mit mehreren Geldstrafen

Das Glas Bier und die Zigarette dazu kamen zwei Gästen der Villacher Wirtin teuer zu stehen – für die Konsumation der Getränke gibt es 150 Euro Strafe pro Kopf, für das Rauchen 150 Euro. Die Wirtin zahlt 500 Euro für den illegalen Ausschank und alle drei Beteiligten büßen mit jeweils 120 Euro für die Verletzung der Maskenpflicht. Insgesamt fielen also 1460 Euro an Geldstrafen an.

Wie die Kleine Zeitung berichtete, könne der Wirtin nicht umgehend die Gewerbeberechtigung entzogen werden, weil die Strafen noch nicht rechtskräftig seien.

Mit der Gastro-Öffnung am 19. Mai werden freilich nicht alle Corona-Regeln aufgehoben – auch weiterhin können Wirte unter gewissen Umständen für Regelverstöße haftbar sein. Die wichtigsten Infos zum Gastro-Comeback gibt es hier.

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