Wiener Wirte drohen Regierung mit Verfassungsklage

Die Corona-Krise trifft die Gastronomie und Hotellerie besonders hart. Laut Medienberichten formiert sich in Österreich derzeit eine Gruppe an Wirten, die im Covid-19-Maßnahmengesetz der Bundesregierung eine Verletzung des Gleichheitssatzes sehen.
April 10, 2020

 

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Wie die Tageszeitung „Kurier“ berichtet, formiert sich derzeit eine Gruppe an Wirten, die eine Verfassungsklage anstreben.

Verletzung des Gleichheitssatzes

Grund dafür sei eine Verletzung des Gleichheitssatzes: Denn das Covid-19-Maßnahmengesetz der Bundesregierung hat für unterschiedliche Unternehmen ganz unterschiedliche Konsequenzen.

Grundsätzlich können Unternehmer bei Verdienstentgang Ansprüche nach dem Epidemiegesetz geltend machen. Für Gastronomen und Hoteliers gilt jedoch eine Verordnung des Sozialministers, die das Epidemiegesetz aushebelt, führt „Kurier“ aus.

„Gemäß Covid-19-Maßnahmengesetz soll das Epidemiegesetz nicht zur Anwendung kommen. Außerdem treffen die Maßnahmen Betriebe je nach deren Größe wohl auch unterschiedlich hart, was im Ergebnis ebenfalls eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung bedeuten kann“, erläutert der Wiener Anwalt Mathias Dechant gegenüber der Zeitung.

Die Kanzlei Dechants habe laut „Kurier“ bereits eine beträchtliche Anzahl an Unternehmern vereint, die dies weiterverfolgen möchten – weitere Interessenten könnten sich noch anschließen.

 

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