ARBEITSLOSENGELD

November 13, 2015

Damit man Arbeitslosengeld beziehen kann, muss in den drei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mussten gezahlt werden. Erst vom Tag der Antragstellung beim Arbeitsamt weg wird Arbeitslosengeld gezahlt. Man kann sich aber schon bis zu 2 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden (direkt persönlich beim zuständigen Arbeitsamt). Wenn Sie beim Arbeitsamt vorsprechen, erhalten Sie ein Antragsformular und eine Liste der Nachweise und Unterlagen, die Sie beim Arbeitsamt vorlegen müssen, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Wenn Sie den Antrag ordnungs- und wahrheitsgemäß ausgefüllt haben, sowie alle notwendigen Unterlagen und Nachweise zusammenhaben, reichen Sie alles beim Arbeitsamt ein. Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert meist mehrere Wochen, dann erhalten Sie eine schriftliche Entscheidung. Das Arbeitslosengeld wird Ihnen dann entsprechend des Bescheides überwiesen. Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, hängt davon ab, wie lange Sie in den letzten 7 Jahren bei der Bundesanstalt für Arbeit versicherungspflichtig waren. Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt erstens von der Höhe des versicherungspflichtigen Arbeitsentgeltes, das in der letzten Beschäftigung durchschnittlich erzielt wurde, zweitens von der Höhe anderer versicherungspflichtiger Entgelte aus der Zeit vor der Arbeitslosigkeit (z.B. Krankengeld, versicherungspflichtiges Entgelt bei Wehr- oder Zivildienst, etc.), drittens von der zu berücksichtigenden Lohnsteuerklasse und viertens von dem Vorhandensein eines Kindes ab.

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