Man kann seinen Arbeitnehmern bestimmte Einnahmen zukommen lassen, für die keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsabgaben fällig werden, um Lohnnebenkosten einzusparen. Diese Leistungen kann man als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern auszahlen, ohne dass zusätzlich Kosten entstehen und ohne dass dem Arbeitnehmer Lohnsteuer, Krankenkassenbeiträge etc. abgezogen werden. Die komplette Gebühr der Bahncard mit umfangreicher Reisetätigkeit wird somit übernommen – dies ist auch möglich, wenn die Bahncard ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird.
Das könnte dich auch interessieren
Top Arbeitgeber
Top Arbeitgeber
Genusshotel Sackmann
72270 Baiersbronn, Deutschland
Chef de Partie
Commis de Cuisine
Top Arbeitgeber
Hotel Post Ischgl
6561 Ischgl, Österreich
Restaurantleiter (m/w/d)
Commis de Cuisine