BAHNCARD

November 13, 2015

Man kann seinen Arbeitnehmern bestimmte Einnahmen zukommen lassen, für die keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsabgaben fällig werden, um Lohnnebenkosten einzusparen. Diese Leistungen kann man als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern auszahlen, ohne dass zusätzlich Kosten entstehen und ohne dass dem Arbeitnehmer Lohnsteuer, Krankenkassenbeiträge etc. abgezogen werden. Die komplette Gebühr der Bahncard mit umfangreicher Reisetätigkeit wird somit übernommen – dies ist auch möglich, wenn die Bahncard ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird.

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