FORTBILDUNG

November 13, 2015

Hat der Arbeitnehmer im Zusammenhang einer Fortbildungsmaßnahme Ausgaben, wie zB diverse Fahrtkosten, Verpflegung und Übernachtungskosten, so kann der Arbeitgeber diese steuerfrei erstatten. Kommt der Arbeitnehmer selbst für die Fortbildungskosten auf, kann der Arbeitgeber eine zustimmende Bescheinigung ausstellen oder den Arbeitnehmer für die entsprechende Dauer vom Dienst befreien.

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