BONUS

November 13, 2015

Wenn Mitarbeiter eine bestimmte Umsatzvorgabe erreichen, kann ein Bonus ausbezahlt werden. Dieser wird in Abhängigkeit zu seinem monatlichen Umsatz berechnet und gehört grundsätzlich zum steuer- und beitragspflichtigen Lohn, kann jedoch wie Spesen als sonstige Bezüge versteuert werden.

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