VERPFLEGUNGSMEHR- AUFWAND

November 13, 2015

Verpflegungsmehraufwand ist die Bezeichnung von zusätzlichen Kosten, die wegen beruflicher Abwesenheit von der Wohnung oder der Arbeitsstätte anfallen. Dieser Mehraufwand kann unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Da ein Einzelnachweis der Verpflegungskosten ist nicht möglich ist, gibt es Pauschalbeträge. Diese hängen von der Dauer der Abwesenheit ab und betragen pro Kalendertag: 24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden, 12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden und 6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden. Bekommt der Arbeitnehmer diese Pauschalbeträge vom Arbeitgeber ersetzt, sind für ihn steuerfrei.

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