Verbraucherschützer: Gutscheine bei Reiseabsagen sind Zwangskredite

Verbraucherschützer spricht sich für Ausdehnung des Rückzahlungszeitpunkts statt Gutscheinlösungen bei Corona-bedingten Reiseabsagen aus.
April 2, 2020

 

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Der Bundesverband der Verbraucherzentrale lehnt die von der Bundesregierung angestrebte Gutscheinlösung bei abgesagten Reisen in der Corona-Krise ab.

„Diese sogenannten Gutscheine sind in Wirklichkeit Zwangskredite“

Die Kunden hätten Vorkassezahlungen in dem Vertrauen geleistet, das Geld bei Absagen zurückzuerhalten, erklärte Vorstand Klaus Müller am Donnerstag.

„Diese sogenannten Gutscheine sind in Wirklichkeit Zwangskredite der Verbraucher an die Unternehmen, für die sie nicht mal Zinsen erhalten.“

„Verbraucher dürfen nicht missbraucht werden“

Dabei seien viele Bürger jetzt genauso dringend auf liquide Mittel angewiesen wie die Unternehmen und müssten selbst Kredite aufnehmen und Zinsen zahlen, fügte Müller hinzu.

„Verbraucher dürfen nicht als schnelle und zusätzliche Refinanzierungsquelle von Unternehmen missbraucht werden“, meinte der Verbandschef.

Die Verbraucherschützer setzen sich stattdessen für einen Fonds ein, der die Liquidität der Reisebranche sichern soll. Statt Gutscheine verpflichtend zu machen, könnte zudem der Rückzahlungszeitpunkt für fällige Beträge bis maximal Ende April ausgedehnt werden.

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