Corona-Krise: Tourismusbetriebe bereiten Sammelklage vor

Tourismusbetriebe in Kärnten und Tirol berufen sich in bundeslandweiten Sammelklagen auf das Epidemiegesetz aus dem Jahre 1950.
April 2, 2020

 

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In Kärnten wird ein Sammelverfahren zur Entschädigung von Tourismusbetrieben in Skigebieten vorbereitet. Die Betriebe mussten ja wegen der Coronavirus-Krise behördlich schließen. Konkret gehe es den Betrieben laut ORF um Entschädigungsansprüche nach dem Epidemiegesetz von 1950.

Epidemiegesetz aus dem Jahr 1950 als Grundlage für Klage

Da etwa die Seilbahnbetriebe in Hermagor, auf Verweis auf das Epidemiegesetz von 1950, um den 15. März geschlossen wurden und diese Verordnung rund zwei Wochen aufrecht blieben, bestehe nun auch ein Entschädigungsanspruch nach eben diesem Gesetz, erklärte der Kärntner Anwalt Ulrich Salburg gegenüber dem österreichischen Rundufunk.

Diese Entschädigung wäre um ein Vielfaches höher als die freiwilligen Unterstützungzahlungen des Bundes.

Lage für Anwalt „eindeutig“

Für den Anwalt sei das Epidemiegesetz eindeutig: Wird ein Betrieb wegen einer Epidemie oder einer anzeigenpflichtigen Krankheit behördlich geschlossen, habe dieser Anspruch auf Entschädigung.

„Dies Verordnung, mit der im Bezirk Hermagor und damit auf dem Nassfeld Betriebe geschlossen wurden, erging vor Inkrafttreten der Covid-Gesetze, die diese Epidemie ausschließen. Weil die Schließung aufgrund der alten Rechtslage erfolgte, besteht Anspruch.“, so Salburg.

Laut Salburg wurde ein Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) eingebracht, weil diese für das Epidemiegesetz zuständig sei. Sollte die BH den Antrag ablehnen, soll es eine Beschwerde am Landesverwaltungsgericht geben.

Auch in Tirol wird Sammelklage vorbereitet

Auch in Tirol bereitet der Prozessfinanzierer Advofin gerade eine Sammelklage für Tourismusbetriebe, die mit Verweis auf das Epidemiegesetz geschlossen wurden, vor.

„Wir streben eine Kompensation des Erlösentgangs nach dem Epidemiegesetz an und sehen gute Chancen für eine Entschädigungszahlung für den Zeitraum vom 15. bis 30. März für die betroffenen Betriebe.“, erklärt Advofin-Vorstand Gerhard Wüest.

Rund um den 15. März 2020 haben einzelne Bezirkshauptmannschaften in westösterreichischen Skigebieten die Schließung von Hotels und Seilbahnen angeordnet. Sie haben dabei auf das Epidemiegesetz Bezug genommen, das einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch für den Erlösentgang vorsieht, der durch solche Schließungen entsteht.

500 Millionen Euro Schadensanspruch in Österreich

Bezahlt werden müsste laut Epidemiegesetz demnach der Umsatz aus dem Vergleichszeitraum des letzten Jahres abzüglich der Kosten, die man sich wegen der Schließung erspart habe.

Laut Schätzung des Prozessfinanzierers Advofin entstanden in den betroffenen 14 Tagen rund 50.000 Euro Schaden pro Beherbungsbetrieb. Der Gesamtschaden in Österreich soll laut Advofin bei rund 500 Millionen Euro liegen.

„Anspruchsgegner sind die Republik Österreich und gegebenenfalls die Versicherungsgesellschaften bei Vorliegen einer Betriebsunterbrechensversicherung mit Erlösentgangsentschädigung gemäß Epidemiegesetz“, so der Prozessfinanzierer gegenüber dem ORF.

Peter Kolbas Verbraucherschutzverein bereitet „auf der anderen Seite“ eine Sammelklage der Verbraucher gegen das Land Tirol vor. Laut Kolba haben die Tiroler Behörden bei der Schließung von Hotels und Pisten aus wirtschaftlichen Gründen zu lange zugewartet. Mehr als 3.000 Urlauber haben sich bereits bei dem Verbraucherschützer gemeldet.

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