Corona-Lockerungen geplant: Wann die Maßnahmen für die Gastronomie fallen

Deutschland will die Corona-Einschränkungen in drei Stufen zurücknehmen.
Feber 14, 2022 | Fotos: Shutterstock

In den kommenden Wochen sollen die Corona-Maßnahmen in Deutschland zurückgenommen werden. Laut einem Beschlussvorschlag aus dem Kanzleramt, der bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch diskutiert wird, soll es dafür einen Drei-Stufen-Plan geben. „Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden“, heißt es darin, wie Agenturen berichten.

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In Deutschland und Österreich könnten die Corona-Maßnahmen bis Ostern weitgehend gelockert werden

In den kommenden Wochen sollen die Corona-Maßnahmen in Deutschland zurückgenommen werden. Laut einem Beschlussvorschlag aus dem Kanzleramt, der bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch diskutiert wird, soll es dafür einen Drei-Stufen-Plan geben. „Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden“, heißt es darin, wie Agenturen berichten.

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In Deutschland und Österreich könnten die Corona-Maßnahmen bis Ostern weitgehend gelockert werden

In einem ersten Schritt soll die Obergrenze von zehn Personen für private Zusammenkünfte auf zwanzig Personen gehoben werden. Gleichzeitig soll die 2G-Regel im Einzelhandel fallen. Für Ungeimpfte bleiben die Kontaktbeschränkungen bis zum 19. März bestehen.

Im zweiten Schritt soll die Gastronomie auf die 3G-Regel umgestellt werden. In vielen Bundesländern gilt derzeit die 2G-Regel, die den Zugang für Ungeimpfte auch mit negativem Test verbietet. Nachtgastronomie soll mit 2G-Plus (für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung) ermöglicht werden. Außerdem sollen die Zuschauerkapazitäten bei überregionalen Großveranstaltungen erhöht werden.

Zu guter Letzt sollen ab dem 20. März alle „tiefgreifenden Schutzmaßnahmen“ fallen. Das heißt, niedrigschwellige Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenräumen sollen bleiben, allerdings wären die verpflichtenden Homeofficeregelungen dann aufgehoben.

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