Herkunftskennzeichnung kommt für Kantinen

Bei einem lange Zeit heiß diskutierten Thema in Österreich gibt es jetzt einen Durchbruch. Die Herkunftskennzeichnung kommt – zwar noch nicht in Restaurants, dafür in Kantinen.
Dezember 22, 2022 | Fotos: Shutterstock

Konsumentenschützer verlangen schon seit langer Zeit eine Herkunftskennzeichnungspflicht in der Gastronomie. Dahinter steckt eine einfache Gleichung: 3,5 Millionen Mahlzeiten werden täglich außer Haus gegessen, und immer mehr Menschen wollen wissen, was genau sie serviert bekommen. Branchenvertreter der Gastronomie und Hotellerie wehrten sich gegen die zusätzliche Bürokratie, die mit einer Pflicht einherginge.

Jetzt wird mit einer österreichischen Lösung der erste Schritt in Richtung einer Kennzeichnungspflicht getan. Für mehr Transparenz am Teller sollen verpflichtende Angaben laut Plan der Regierung ab Mitte 2023 sorgen, allerdings nur in Kantinen, die immerhin 2,2 Millionen der Außer-Haus-Mahlzeiten ausmachen.

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In der Gemeinschaftsverpflegung muss künftig draufstehen, was drin ist

Konsumentenschützer verlangen schon seit langer Zeit eine Herkunftskennzeichnungspflicht in der Gastronomie. Dahinter steckt eine einfache Gleichung: 3,5 Millionen Mahlzeiten werden täglich außer Haus gegessen, und immer mehr Menschen wollen wissen, was genau sie serviert bekommen. Branchenvertreter der Gastronomie und Hotellerie wehrten sich gegen die zusätzliche Bürokratie, die mit einer Pflicht einherginge.

Jetzt wird mit einer österreichischen Lösung der erste Schritt in Richtung einer Kennzeichnungspflicht getan. Für mehr Transparenz am Teller sollen verpflichtende Angaben laut Plan der Regierung ab Mitte 2023 sorgen, allerdings nur in Kantinen, die immerhin 2,2 Millionen der Außer-Haus-Mahlzeiten ausmachen.

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In der Gemeinschaftsverpflegung muss künftig draufstehen, was drin ist

Großküchen müssen bei der Kennzeichnung ihrer verwendeten Produkte aber nicht besonders ins Detail gehen. Die Angaben sollen sich nur auf tierische Produkte beziehen. Dabei reicht, anzugeben, ob ein Produkt aus der EU oder dem EU-Ausland kommt. Wechselt ein Großküchenbetreiber oft den Lieferanten, kann das ungefähre Verhältnis der Herkunftsländer auch prozentuell angegeben werden.

Ein Beispiel aus der Aussendung der Agrar- und Konsumentenschutz-Ministerien: “Unser Rind­fleisch kommt übers Jahr ge­rech­net zu 50 Pro­zent aus Ös­ter­reich, zu 30 Pro­zent aus der EU und zu 20 Pro­zent aus Nicht-EU-Län­dern.”

In einem weiteren Schritt werde die Kennzeichnung auch für verarbeitete Produkte folgen, so ÖVP-Konsumentenschutzsprecher Peter Weidinger.

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