Italien erleichtert Zugang zu Gastronomie und Hotellerie für Touristen

In Italien gilt nach wie vor die 2G-Regel für Restaurants und Hotels – auch für Touristen. Für sie gibt es aber jetzt Lockerungen. Welche Regeln nun genau gelten.
Feber 3, 2022 | Fotos: Shutterstock/RossHelen

Am Mittwoch hat der italienische Ministerrat neue Maßnahmen im Umgang mit der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Im Beschluss geht es hauptsächlich um den Grünen Pass (dessen Gültigkeit für Personen mit Booster-Impfung unbefristet verlängert wurde) und neue Covid-Regelungen für das Bildungssystem. Auch die Beschränkungen für ausländische Reisende wurden gelockert.

3G statt 2G für Ausländer?

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Reisende, deren Impfung länger als sechs Monate her ist, dürfen in Italien wieder in Restaurants und Hotels

Am Mittwoch hat der italienische Ministerrat neue Maßnahmen im Umgang mit der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Im Beschluss geht es hauptsächlich um den Grünen Pass (dessen Gültigkeit für Personen mit Booster-Impfung unbefristet verlängert wurde) und neue Covid-Regelungen für das Bildungssystem. Auch die Beschränkungen für ausländische Reisende wurden gelockert.

3G statt 2G für Ausländer?

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Reisende, deren Impfung länger als sechs Monate her ist, dürfen in Italien wieder in Restaurants und Hotels

Deutschsprachige Medien und Agenturen berichten am Donnerstag über die Aufhebung der 2G-Regel für Italien-Urlauber und Geschäftsreisende – auch ungeimpfte und nicht genesene Ausländer würden nun, mit negativem Corona-Test, Zugang zur Gastronomie und Hotellerie in Italien haben.

Stimmt das? Was klar ist: Für Reisende, bisher trotz im Heimatland gültigem Grünen Pass Probleme mit dem Zugang zu Hotels und Bars gehabt hätten – zum Beispiel wegen der Impfung mit einem nicht in der EU anerkannten Präparat – gibt es gute Nachrichten. Nicht-EU-Impfstoffe werden jetzt nämlich, in Verbindung mit einem zusätzlichen Testnachweis, anerkannt.

Grüner Pass auch nach sechs Monaten

Dass Reisende, deren vollständige Immunisierung mehr als sechs Monate her ist, in Italien bisher keinen Grünen Pass hatten, war der Tourismusbranche ein Dorn im Auge. In vielen anderen Ländern gilt die Impfung nämlich für neun Monate.

Der neue Beschluss löst dieses Problem: “Personen, die aus dem Ausland kommen und im Besitz einer Bescheinigung über die Genesung oder die Impfung mit einem in Italien zugelassenen oder als gleichwertig anerkannten Impfstoff sind, haben, wenn seit dem Abschluss des Impfzyklus oder der Genesung mehr als sechs Monate vergangen sind, Zugang zu den Dienstleistungen und Aktivitäten, für die der Erweiterte Grüne Pass bestimmt ist, vorbehaltlich eines antigenetischen Schnelltests (48 Stunden gültig) oder eines Molekulartests (72 Stunden gültig)”, heißt es im Schreiben.

“Auf diese Weise können viele Probleme gelöst werden, und unser Tourismus erhält eine wichtige Antwort”, erklärte Gesundheitsminister Roberto Speranza italienischen Medien.

Von einer Aufhebung der 2G-Regel für Ausländer steht nichts im Dringlichkeitsbeschluss, auch in italienischen Medien konnte Rolling Pin keine Bestätigung der Annahme finden, Touristen dürften wieder ohne Genesenenstatus oder Impfung in ein Restaurant. Allein: Wo die 2G-Regel gilt, haben Ausländer mittels Testnachweis Zugang, auch wenn sie in Italien nicht (mehr) als geimpft gelten.

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