Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, ob ich geimpft bin?

Die Gastronomie und Hotellerie in Österreich hat endlich wieder geöffnet – auch in Deutschland geht es schrittweise wieder los. Angestellte der Branche sollten sich impfen lassen – aber was, wenn sie sich weigern?
Mai 21, 2021 | Fotos: Shutterstock

Die Frage, ob Arbeitnehmer ihren Impfstatus deklarieren müssen, wirft arbeitsrechtliche Debatten auf. Klar ist, dass die Coronavirus-Impfung in Österreich freiwillig ist – und das auch bleibt. Darauf besteht jedenfalls die Bundesregierung. Aber kann der Arbeitgeber Angestellte entlassen, die sich nicht impfen lassen wollen?

schutzmaske-kellnerin
Die einen warten sehnsüchtig auf den Impftermin, die anderen haben noch Zweifel – was jedenfalls klar ist: Den Arbeitgeber diesbezüglich anzulügen, kann schwerwiegende Konsequenzen haben

Die Frage, ob Arbeitnehmer ihren Impfstatus deklarieren müssen, wirft arbeitsrechtliche Debatten auf. Klar ist, dass die Coronavirus-Impfung in Österreich freiwillig ist – und das auch bleibt. Darauf besteht jedenfalls die Bundesregierung. Aber kann der Arbeitgeber Angestellte entlassen, die sich nicht impfen lassen wollen?

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Die einen warten sehnsüchtig auf den Impftermin, die anderen haben noch Zweifel – was jedenfalls klar ist: Den Arbeitgeber diesbezüglich anzulügen, kann schwerwiegende Konsequenzen haben

Lügen kann zur Entlassung führen

Kellner, die derzeit noch nicht geimpft sind, müssen sich zumindest einmal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Aber können sie gezwungen werden, sich impfen zu lassen? Ein Fall in New York machte im Februar Schlagzeilen: Eine Kellnerin, die vor der Impfung um Bedenkzeit bat, wurde schlichtweg gefeuert. Ähnliche Szenarien könnten sich laut Experten auch hierzulande abspielen, auch wenn es keine generelle Impfpflicht geben wird. Denn: Den Arbeitgeber trifft eine Schutzpflicht für seine Mitarbeiter, so die Auskunft von D.A.S. Rechtsschutz.

„Wenn Mitarbeiter eine Impfung ablehnen bzw. sich weigern deren Impfstatus preiszugeben und der Arbeitgeber dadurch seine Schutzpflicht nicht erfüllen kann, muss eine weniger gefährdende Tätigkeit gefunden werden“, weiter. Weigert sich der Arbeitnehmer, die neue Tätigkeit zu übernehmen, kann er entlassen werden. Die Kündigung kommt aber erst im Extremfall infrage, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Impfpflicht für Mitarbeiter könnte kommen

Eine verpflichtende Impfung könne unter der Voraussetzung eingeführt werden, dass Mitarbeiter in Berufen mit Körperkontakt arbeiten, heißt es von D.A.S. Kellner würden zu dieser Gruppe gehören.

Die Arbeitsrecht-Expertin Katharina Körber-Risak finde eine Impfpflicht in bestimmten Sektoren sinnvoll, sagte sie kürzlich im Ö1-Interview. „Man könnte es rechtlich durchsetzen. Es schaut aber nicht danach aus, dass man es politisch auch will“, meinte sie. Sie sei aber zuversichtlich, dass die Impfbereitschaft ohnehin weiter steigen würde. Wie man Menschen zum Impfen motiviert, kann man sich von den USA abschauen. Dort werben immer wieder Privatunternehmen mit Belohnungen für Geimpfte, etwa zuletzt die Biermarke Budweiser mit Freibier oder der Starkoch José Andrés mit 50 US-Dollar-Gutscheinen.

Um die Frage zu beantworten, ob Angestellte der Gastro ihren Impfstatus preisgeben müssen: Laut Arbeiterkammer ist eine Pflicht zur Offenlegung dann anzunehmen, wenn von einer Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Personen, gegenüber denen das Unternehmen zum Schutz verpflichtet ist, auszugehen sei. Etwa bei Kellnern und Kellnerinnen, die im ständigen Kundenkontakt sind, wäre das der Fall.

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