So bekommen Gastro-Unternehmen den Energiekosten-Zuschuss

Österreichs Regierung stellt nach der Energiepreisunterstützung für Haushalte auch 1,3 Mrd. Euro für Unternehmen bereit. Das müssen Betriebe beachten, wenn sie den Zuschuss bekommen wollen.
September 29, 2022 | Fotos: Shutterstock

Die Regierungsspitze präsentierte am Mittwoch die Eckpunkte für den Energiekostenzuschuss, auf den sich ÖVP und Grüne geeinigt haben. nach der Energiepreisunterstützung für Haushalte soll nun auch für Unternehmen eine ähnliche Hilfe ausbezahlt werden.

Ziel sei es, dass „dort geholfen wird, wo es nötig ist“, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). Von großen Betrieben bis hin zu klassischen Bäckereien sollen Betriebe gefördert werden, um die Wirtschaft am Laufen zu halten. Konkret würden 30 Prozent der Mehrkosten im Vorjahr abgedeckt. Zeitraum für die Förderung ist der 1. Februar bis zum 30. September 2022.

Entlastung für Tourismus

Die Regierungsspitze präsentierte am Mittwoch die Eckpunkte für den Energiekostenzuschuss, auf den sich ÖVP und Grüne geeinigt haben. nach der Energiepreisunterstützung für Haushalte soll nun auch für Unternehmen eine ähnliche Hilfe ausbezahlt werden.

Ziel sei es, dass „dort geholfen wird, wo es nötig ist“, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). Von großen Betrieben bis hin zu klassischen Bäckereien sollen Betriebe gefördert werden, um die Wirtschaft am Laufen zu halten. Konkret würden 30 Prozent der Mehrkosten im Vorjahr abgedeckt. Zeitraum für die Förderung ist der 1. Februar bis zum 30. September 2022.

Entlastung für Tourismus

Entlastung für Tourismus

Für den Erhalt des Energiekostenzuschuss gibt es einige Voraussetzungen. Die Regelung sei „komplex, aber sehr treffischer und genau“, erklärte Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP).

„Explodierende Energiepreise sind für alle Branchen, so auch für den Tourismus, eine große Herausforderung. Besonders betroffen sind im Tourismus etwa Thermen, Hotels mit größeren Wellnessbereichen oder Großküchen. Umso mehr freut es mich, dass nach den österreichischen Haushalten, nun auch energieintensive Unternehmen entlastet werden“, kommentierte Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler (ÖVP).

„Zu kompliziert“, meint Opposition

Kritik hingegen kam von der Opposition. Die Regelung sei zu kompliziert, beinhalte zu viele Verbote und sei zu spät gekommen, bemängelte FPÖ-Energiesprecher Erwin Angerer. Ähnliche Äußerungen kamen vonseiten der SPÖ.

Doch wie kompliziet ist der Energiekostenzuschuss wirklich, und welche Voraussetzungen müssen von Betrieben erfüllt werden?

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Gerade Restaurants und energieintensive Betriebe wie Hotels und Thermen fürchten angesichts der hohen Energiepreise den Winter. Ein Zuschuss soll helfen – der ist aber mit einigen Voraussetzungen verbunden

Zuschuss in vier Stufen

Mit dem Energiekostenzuschuss werden österreichische Unternehmen in vier Stufen gefördert. Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können den Zuschuss beantragen. Die drei Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 oder auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022, sofern dies von einem Steuerberater bestätigt wird. Die Entscheidung, welcher der möglichen Zeiträume als Referenz herangezogen wird, obliegt dem Unternehmen. Zeitgleich wird an einem Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe gearbeitet.

Stufe 1

  • Zuschussuntergrenze 2000 Euro
  • Obergrenze 400.000 Euro
  • Einstufung als energieintensives Unternehmen erforderlich

Stufe 2

  • Obergrenze 2 Mio. Euro
  • Voraussetzung ist mindestens Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas (Treibstoffe nicht gefördert)

Stufe 3

  • Obergrenze 25 Mio. Euro
  • Nachweis für Betriebsverlust aufgrund der Energiekosten

Stufe 4

  • Obergrenze 50 Mio. Euro
  • Für ausgewählte Branchen wie Stahl-, Zement- oder Glasindustrie

Heizschwammerl verboten

Für den Erhalt der Förderung gibt es mehrere Auflagen. Dazu gehört unter anderem ein Verbot von „Heizschwammerln“ im Außenbereich und Sitzheizungen bei Skiliften. In Anbetracht der andauernden Energiekrise wird derzeit ein generelles Verbot für Heizstrahler in der Außengastronomie diskutiert. Umweltschützer und Branchenvertreter, die für die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen plädieren, geraten bei dem heißen Thema aneinander. Jedenfalls ist klar: Wer in diesem Winter den Heizkostenzuschuss bekommen will, muss auf die Heizschwammerl verzichten. Für die Förderstufe drei und vier müssen Unternehmen außerdem ein Energieaudit durchführen, also eine Prüfung potenzieller Energiesparmöglichkeiten.

Alle Infos auf der Webseite des Bundeskanzleramtes.

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