Warten auf Regeln: Wie soll und darf Österreichs Hotellerie wieder hochfahren?

Tourismusberater Dr. Klaus Ennemoser über die große Unsicherheit in Österreichs Hotellerie.
Mai 12, 2020

 

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Der Countdown für den 29. Mai, dem Tag der möglichen Wiedereröffnung von Hotels, tickt unaufhörlich.

 

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Für den Tourismusberater Dr. Klaus Ennemoser herrscht in der Branche trotz Öffnungsperspektive große Unsicherheit. Seine Gedanken zur schwierigen Situation der Hotellerie stellt er hier zusammengefasst dar:

Hoteliers haben laut Ennemoser spätestens mit der Online-Wirtekonferenz auf klare Regeln für den Betrieb gehofft. Doch auch weniger als drei Wochen vor dem Eröffnungstermin, gibt es noch immer viele Unklarheiten. Planungen seien für den Tourismusberater so fast unmöglich, besonders für Betriebe, deren Existenz von der Sommersaison alleine abhängig ist. Jedenfalls sei eine Woche Vorlaufzeit, wie in der Pressekonferenz vom 8. Mai 2020 erwähnt, viel zu knapp; in der Theorie getroffene Aussagen halten in der Praxis nicht immer stand.

Ennemoser: Hotellerie ist komplexer als Gastronomie

Die allgemeinen Regeln bezüglich Abstand und Hygiene, welche auch für die Gastronomie gelten, sind hinreichend bekannt, jedoch fehlen die spezifischen Regeln für die Hotellerie, nach denen sich die Unternehmer richten und planen können. Eigentlich hätten aus diesem Grund die Regeln für die Hotellerie vor jenen der Gastronomie aufgestellt werden müssen. Das praktische Umsetzen von notwendigen Maßnahmen kann nicht innerhalb einer Woche erfolgen, sind sich Branchenkenner einig.

Ob überhaupt und mit welcher Kapazität das jeweilige Hotel öffnen soll, hängt von einer Reihe von Parametern ab:

  • Regelungen und Leitlinien hinsichtlich Kapazität und Verpflegung fehlen
  • Sind nur operative Maßnahmen erforderlich oder auch bauliche?
  • Bis wann können diese Maßnahmen umgesetzt werden?
  • Sind Lieferengpässe zu befürchten, wenn erst knapp vor dem möglichen Eröffnungstermin die Regeln bekannt werden?
  • Wie sieht es mit der touristischen Infrastruktur aus? Kann diese nur teilweise oder vollumfänglich genutzt werden?

Dies sind nur einige essentielle Fragen, die beantwortet sein müssen, bevor überhaupt der betriebswirtschaftliche Planungsprozess starten kann. „Es macht wenig Sinn, die Zeit mit Spekulationen über die Maßnahmen zu verbringen, wenn die Zeit für operative Umsetzung ohnehin schon zu knapp ist“, erläutert der Tourismusberater Ennemoser. Und weiter: „Man wird wohl zwischen einem theoretisch möglichen und einem praktischen Eröffnungstermin unterscheiden müssen.“

„Hotelbetrieb mit neuer Normalität“

„Die – leider noch nicht festgelegten – regulativen Maßnahmen haben auch einen großen Einfluss auf das Buchungsverhalten der Gäste und darauf, ob nach Einschätzung des Hoteliers Gäste überhaupt in seinen „Hotelbetrieb mit neuer Normalität“ kommen wollen“, so Ennemoser. Um einen ganzen Tag mit der Gesichtsmaske herzumlaufen, wird laut Ennemoser die Bereitschaft auf Urlaub zu fahren, eher sinken. Dazu komme laut dem Tourismusberater noch der Einfluss der Reisebeschränkungen, das massive Werben um den Inlandsgast in den Herkunftsmärken und weitere Erschwernisse.

Marketing zu betreiben, Mitarbeiter anstellen, Einkäufe in den Zulieferbetrieben zu tätigen kann erst nach einer validen betriebswirtschaftlichen Planrechnung erfolgen. Und für eine solche Finanzplanung fehlen die Parameter. Gestaltung von Arbeitsverträgen und Zusagen für Mitarbeiter sind schon heute notwendig. Diese Zusagen können aber erst dann gegeben werden, wenn das Betriebskonzept für den Sommer 2020 steht. „Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Es braucht eine ausreichende Vorlaufzeit und auch Mitarbeiter für die Schulung und Umsetzung der Maßnahmen.“, so Ennemoser abschließend.

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