Zehn Quadratmeter Liegefläche, kein Aufguss in der Sauna: Die Richtlinien für Österreichs Bäder sind da

Keine Aufgüsse in der Sauna, ein bis zwei Meter Abstand im Freibad und sechs Quadratmeter pro Gast im Hallenbad: Diese Leitlinien gelten für die Öffnung der österreichischen Badeanstalten.
Mai 14, 2020

 

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Während Österreichs Hotellerie noch auf konkrete Leitlinien wartet, liegt knapp zwei Wochen vor dem Start nun die offizielle Bäder-Richtlinie des Bundes für das Aufsperren der Bäder am 29. Mai vor.

Während Österreichs Hotellerie noch auf konkrete Leitlinien wartet, liegt knapp zwei Wochen vor dem Start nun die offizielle Bäder-Richtlinie des Bundes für das Aufsperren der Bäder am 29. Mai vor.

Welche Richtlinien gelten für die Öffnung der Bäder?

In Freibädern und Bädern an Oberflächengewässern muss es zehn Quadratmeter Liegefläche pro Person geben.
In den Freibecken selbst wird ein Hinweis auf Mindestabstände von einem bis zwei Metern zwischen den Badenden eingemahnt.

Auch in Hallenbädern müssen zehn Quadratmeter Liegefläche pro Person berücksichtigt werden – oder konkret sechs Quadratmeter Wasserfläche pro Person im Becken. Für Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, gelten laut den Empfehlungen des Bundes untereinander die Abstandsregeln nicht – egal ob im Becken oder auf Freiflächen.

Eintrittskarten vorab kaufen

Eintrittskarten für die Bäder sollten, online oder bei Vorverkaufsstellen, vorab erworben werden. Vor Ein- und Ausgängen und den Kassenbereichen sind Abstandsmarkierungen von mindestens einem Meter anzubringen. In Innenräumen – etwa bei Kassen-, Sanitär- und Umkleidebereichen – soll zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Ausgenommen sind sogenannte Feuchträume (Duschen und Schwimmhallen).

Im Bereich rund um Schwimmbecken soll die Maximalanzahl an Personen, die sich gleichzeitig im Wasser befinden dürfen, ausgeschildert werden – „unter Hinweis auf die Abstandsregel von einem bis zwei Metern zwischen den Badenden“.

Kleinbadeteiche: 25 Quadratmeter pro Badegast

Um einiges strengere Regeln gibt es für Kleinbadeteiche: Hier gilt eine Abstandsregel von drei bis vier Metern zwischen den Badenden. Pro 25 Quadratmeter Badebereich ist nur ein Badegast erlaubt. Auch diese Information soll auf Tafeln bei den Kleinbadeteichen ersichtlich sein. Das strengere Regelwerk wird damit begründet, dass das Wasser in Kleinbadeteichen „keiner Desinfektion unterzogen“ wird. Filtration und Desinfektion wie in Wasserbecken in Freibädern seien „wirksame Verfahren zur Inaktivierung von eingetragenen Krankheitserregern“.

Zwischen Liegeplätzen muss ein Abstand von mindestens einem Meter in alle Richtungen eingehalten werden. Die Zahl der Liegen ist dementsprechend zu reduzieren. Wegstrecken in den Bädern sollen, wenn möglich, einer „Einbahnregelung“ folgen. Diese Abstandsregel gilt auch vor Sammelumkleiden, Duschen oder Attraktionen wie Rutschen und Sprungtürmen. Bei Rutschen wird nur alle 30 Sekunden die Röhre freigegeben, „da ausgespülte Nasen-Rachen-Sekrete nach dem Aufprall in nichtdesinfiziertes Wasser gelangen“, wie es in den Richtlinien heißt.

Sauna: „Von Aufgüssen und Wedeln ist abzusehen“

In Whirlpools ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Öffnen dürfen auch Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder, hier ist laut Richtlinie „auf eine wirksame Lüftung zu achten“. Allerdings dürfen diese gleichzeitig nur von einer Person oder durch im gleichen Haushalt lebende Gäste benutzt werden.

Ausgenommen sind Saunen und Dampfbäder, wenn in der jeweiligen Einrichtung mehr als zehn Quadratmeter pro Gast zur Verfügung stehen. Die unter diesen Kriterien mögliche Maximalanzahl muss vor den Eingängen angezeigt werden, auch der Hinweis auf Abstandsregeln in der Kabine von zumindest einem Meter in alle Richtungen ist anzubringen. Ein Rückschlag für viele Saunierer ist aber folgender Hinweis: „Von Aufgüssen und Wedeln ist abzusehen, um Tröpfchen und Atemaerosole nicht zusätzlich zu verbreiten.“

Verwiesen wird in der Richtlinie auch darauf, dass aufgrund der fehlenden Datenlage noch nicht gesichert ist, dass in Freibädern, Kleinbadeteichen und Oberflächengewässern eine Infektion mit Sars-CoV-2 beim Baden möglich ist. Es könne aber trotz limitierten Wissens auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse davon ausgegangen werden, dass „das Infektionsrisiko im Badewasser gering ist“, sofern alle Vorgaben und Richtlinien eingehalten werden. In den Richtlinien heißt es, dass die Personenbeschränkungen „der noch fehlenden Erfahrung geschuldet“ seien, diese „werden mit zunehmendem Wissen anzupassen sein“.

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