DIREKTVERSICHERUNG

November 13, 2015

Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die vom Arbeitgeber zu Gunsten des Arbeitnehmers bei einer Versicherungsanstalt abgeschlossen wird. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge für den Arbeitnehmer, der anspruchsberechtigt ist. Im Falle des Todes steht der Anspruch auch den Erben des Arbeitnehmers zu. Die Beiträge die der Arbeitgeber leistet, stellen für ihn Betriebsausgaben dar und gehören zum steuerpflichtigen Lohn des Arbeitnehmers. Bis zu 300 Euro jährlich sind die Beiträge aber steuerbefreit.

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