Akte ad absurdum

Eierschalen zählen und das Licht immer brennen lassen? Das sind zwei der unsinnigsten Bestimmungen für die Gastronomie und Hotellerie! Hier die Top 5!
November 13, 2015

Fotos: Shutterstock, Werner Krug
Akte ad absurdum
1 Lux-Verordnung.
„Es werde Licht“, konnte bis vor Kurzem nur in der Bibel nachgelesen werden. Nun hat dieser Ausspruch auch im Betriebsanlagenrecht Einzug gefunden. Man ist verpflichtet, immer und überall (ja, immer und überall!) ein Licht in der Stärke von einem Lux brennen zu lassen. Fragen Sie sich nun, wie hell ein Lux ist? Stellen Sie sich den flackernden Schein einer brennenden Kerze vor – in einem sehr, sehr dunklen Zimmer. „Abgesehen davon, dass in allen Räumlichkeiten, die für die Gastronomie genutzt werden, sowieso ein Notlicht zu leuchten hat und ein Licht von der Luxstärke 1 nun wirklich nicht hell ist, führt der ganztägige Stromverbrauch zu einer spürbaren Kostenerhöhung. Außerdem finde ich es in Bezug auf den Umweltschutz unverständlich, wieso eine Verordnung unnötigen Stromverbrauch unterstützt“, meint Multitasker Toni Mörwald.

2 Allergen-Verordnung.
Was denken Sie, sollte auf einer Speisekarte stehen? Ihre Antwort ist vermutlich…

Fotos: Shutterstock, Werner Krug
Akte ad absurdum
1 Lux-Verordnung.
„Es werde Licht“, konnte bis vor Kurzem nur in der Bibel nachgelesen werden. Nun hat dieser Ausspruch auch im Betriebsanlagenrecht Einzug gefunden. Man ist verpflichtet, immer und überall (ja, immer und überall!) ein Licht in der Stärke von einem Lux brennen zu lassen. Fragen Sie sich nun, wie hell ein Lux ist? Stellen Sie sich den flackernden Schein einer brennenden Kerze vor – in einem sehr, sehr dunklen Zimmer. „Abgesehen davon, dass in allen Räumlichkeiten, die für die Gastronomie genutzt werden, sowieso ein Notlicht zu leuchten hat und ein Licht von der Luxstärke 1 nun wirklich nicht hell ist, führt der ganztägige Stromverbrauch zu einer spürbaren Kostenerhöhung. Außerdem finde ich es in Bezug auf den Umweltschutz unverständlich, wieso eine Verordnung unnötigen Stromverbrauch unterstützt“, meint Multitasker Toni Mörwald.

2 Allergen-Verordnung.
Was denken Sie, sollte auf einer Speisekarte stehen? Ihre Antwort ist vermutlich: Vorspeise, Hauptspeise, Dessert und Getränke – tja, da haben Sie die Rechnung ohne die Allergenkennzeichnung gemacht. In Österreich zurzeit heißes Diskussionsthema und in den Bundesländern kontroversiell aufgenommen, ist sie in manchen Teilen Deutschlands bereits Realität. Wenn Sie dort die Menükarte öffnen, erfahren Sie zu jedem Getränk und zu jeder Speise, ob sich in ihnen Inhaltsstoffe finden, die zu Atemnot, Ausschlag und anderen allergischen Reaktionen führen können. Eine Flut an Informationen ist vorprogrammiert und es könnte ganz schön schwierig werden, zwischen den vielen Hinweisen und Fußnoten noch die Speisen zu entdecken. Und: Sollte Wein, so sonderbar es klingen mag, mit Milch- oder Eierprodukten behandelt worden sein, können Sie dies ab 1. Juni 2009 auf dem Etikett nachlesen. Welcher Wein in die Flasche gefüllt wurde, findet sich hoffentlich vor lauter Zusatzangaben auch noch auf dem Etikett.

3 Eierschalen-Verordnung.
Eine Eierschale, zwei Eierschalen, drei Eierschalen … Das ist nicht die kulinarische Abwandlung für das klassische Schäfchenzählen bei Einschlafstörungen, sondern die exakte Ausführung eines findigen Absatzes in der neuen Abfallnovelle. Die besagt nämlich, dass man seinen Abfall penibelst zählen muss. Das ärgert vermutlich nicht nur Karl Wratschko, seines Zeichens Obmann des steirischen Fachverbandes für Gastronomie und selbst Restaurantbesitzer. Denn er hat nicht unrecht, wenn er nach der Sinnhaftigkeit dieser Verordnung fragt: „Wer zählt denn schon bei sich zu Hause die Eierschalen?“ Und die Antwort darauf kennen wir wohl alle, aber gefallen wird sie ihm nicht. Aber wir wünschen ihm, dass das Zählen der Ostereierschalen zumindest ein bisschen lustiger wird.

Toni Mörwald
"Ohne Juristen an meiner Seite würde ich als Gastronom wohl alt aussehen."
Toni Mörwald
„8“-Hauben-Koch

4 Plastik-Verordnung.
Für welches Material würden Sie sich entscheiden: Holz oder Plastik? Das HACCP-Gremium hat sich mehrheitlich für Plastik ausgesprochen und daher haben alle Holzschneidebretter Küchenverbot. Doch da saßen die Gesetzgeber der Binsenweisheit auf, dass sich Plastik wesentlich besser reinigen lassen würde als Holz. „In Wirklichkeit ist es aber genau anders herum“, weiß Starkoch Stefan Marquard, „denn im Gegensatz zu Plastik ist Holz ein natürliches Material, das arbeitet. Nach einer gründlichen Reinigung trocknet es wieder komplett auf und während dieses Vorgangs schließen sich die Poren. Dabei werden die restlichen Schmutzpartikel nach außen gedrückt und das Holz ist nach dem Trockenvorgang sozusagen porenrein.“ So wollen wir diese Entscheidung mit einer anderen Weisheit kommentieren: „Gut gemeint ist leider nicht immer gut gemacht.“

5 Erklär-Verordnung.
Eine scheinbar einfache Frage: Was ist bei einer Prosciutto-Schneidemaschine tunlichst zu vermeiden? Ja, genau. Niemals, aber wirklich niemals die Finger in die Nähe des rotierenden Schneideblattes bringen. Und tatsächlich: Eigentlich alle schaffen es, diesen höchst komplexen Vorgang des Prosciuttoschneidens ohne Verlust eines Körperteils hinter sich zu bringen. Doch Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste und das Credo der Gesetzgeber. Daher muss jeder Küchenmitarbeiter eigens in den Umgang mit der Maschine eingeführt werden. Mit Vorzeigen vom Profi, Datum und beglaubigter Unterschrift, denn sonst zahlt die Versicherung nicht, wenn doch mal etwas zu viel abgeschnitten wurde. Und bei fremdsprachigem Küchenpersonal muss dann eben ein Dolmetscher her..

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