Wohlfahrt: Klage abgewiesen

Slavka Wohlfahrts Antrag auf einstweilige Verfügung wurde vom Arbeitsgericht Pforzheim im Zuge der ersten Verhandlung abgelehnt. Fortsetzung folgt.
Oktober 13, 2017 | Text: Wolfgang Hummer

Ehepaar Wohlfahrt (erneut) verärgert

Was bisher geschah: Sternekoch Harald Wohlfahrt klagte seinen Arbeitgeber Taube Tonbach – Hotelchef Heiner Finkbeiner konnte sich mit seinem ehemaligen Koch jedoch außergerichtlich einigen. Dann erneut ein Paukenschlag: Kurz nach der Einigung zwischen Harald Wohlfahrt und Hotelchef Finkbeiner reicht auch Wohlfahrts Ehefrau – ebenfalls im Hotel Traube Tonbach angestellt – Klage ein.
Wohlfahrt: Klage abgewiesen
Für Slavka Wohlfahrt, Ehefrau des Spitzenkochs Harald Wohlfahrt und Servicekraft im Hotel Traube Tonbach, läuft es alles andere als rund: Nachdem ihr von ihrem Arbeitgeber laut eigenen Aussagen „minderwertige Tätigkeiten“ zugewiesen wurden – wurde nun auch ihr darauf folgender Antrag auf einstweilige Verfügung vom Arbeitsgericht Pforzheim abgewiesen.

Der Grund: Die Dringlichkeit ist nach Ansicht des Gerichts nicht gegeben. Richterin Petra Selig weist laut Pforzheimer Zeitung jedoch darauf hin, dass man einige Zeit darauf verwendete, zu einer gütlichen Einigung zwischen Wohlfahrt und dem Baiersbronner Hotel zu kommen.

Im Zuge des Rechtsstreits betont Hoteldirektor Jan Kappler ausdrücklich, dass es falsch wäre, die Tätigkeiten von Frau Wohlfahrt als „minderwertig“ zu bezeichnen und dass alle Mitarbeiter des Hotels ihre verdiente Wertschätzung bekommen.
Des Weiteren soll Wohlfahrt zwar intern versetzt, jedoch zu gleichen Konditionen und in gleicher Position, ja sogar zu ihren gewünschten Arbeitszeiten gearbeitet haben. Wohlfahrt selbst klagte über Tätigkeiten nach ihrer Versetzung, die nicht ihrem Beschäftigungsverhältnis entsprachen.

Höhepunkt des Streits zwischen Frau Wohlfahrt und der Traube Tonbach wird wohl die Hauptverhandlung am Freitag, den 20. Oktober, im Amtsgericht Freudenstadt sein.

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