Schweizer Betriebe erhalten in Corona-Krise bis zu 500.000 Franken ohne Prüfung

Der Schweizer Bundesrat hat am Freitag zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Maßnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen.
März 20, 2020

 

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Mit den bereits am 13. März beschlossenen Massnahmen sollen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Der nächste Schritt ist nun der Einbezug des Parlaments. Die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte (FinDel) wird anfangs nächster Woche darüber befinden. Ziel der auf verschiedene Zielgruppen ausgerichteten Massnahmen ist, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständige aufzufangen.

Auch im Kultur- und Sportbereich wurden Massnahmen ergriffen, um Konkurse zu verhindern und einschneidende finanziellen Folgen abzufedern.

Die Maßnahmen im Überblick

Mit den neuen Massnahmen sollen Härtefälle soweit wie möglich vermieden und die betroffenen Personen und Branchen im Bedarfsfall möglichst unbürokratisch, gezielt und rasch unterstützt werden.

Liquiditätshilfe für Unternehmen

Aufgrund der Schliessung von Betrieben sowie Nachfrageeinbrüchen verfügen zahlreiche Unternehmen trotz Kurzarbeitsentschädigung für ihre laufenden Kosten über immer weniger liquide Mittel.

Mit einem Bündel von sich ergänzenden Massnahmen soll verhindert werden, dass grundsätzlich solvente Unternehmen in Schwierigkeiten geraten: Soforthilfe mittels verbürgten COVID-Überbrückungskrediten: Damit betroffene KMUs (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen) Überbrückungskrediten von den Banken erhalten, wird der Bundesrat ein Garantieprogramm im Umfang von 20 Milliarden CHF aufgleisen. Dieses Programm soll auf bestehenden Strukturen der Bürgschaftsorganisationen aufbauen. Betroffene Unternehmen sollen rasch und unkompliziert Kreditbeträge bis zu 10% des Umsatzes oder maximal 20 Mio. CHF erhalten.

Dabei sollen Beträge bis zu 0,5 Millionen CHF von den Banken sofort ausbezahlt werden und vom Bund zu 100% garantiert werden. Darüber hinaus gehende Beträge sollen vom Bund zu 85% garantiert werden und eine kurze Bankprüfung voraussetzen. Die Kreditbeträge bis zu 0,5 Millionen CHF dürften über 90 Prozent der von COVID betroffenen Unternehmen abdecken.

Der Bundesrat rechnet damit, dass über dieses Gefäss Überbrückungskredite im Umfang von bis zu 20 Milliarden CHF vom Bund garantiert werden und wird den Eidgenössischen Räten einen entsprechenden dringlichen Verpflichtungskredit beantragen. Dieser wird der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte in den nächsten Tagen zur Genehmigung vorgelegt werden. Die nötigen Eckpunkte werden in einer Notverordnung festgelegt, die Mitte nächste Woche verabschiedet und veröffentlicht wird. Fragen von Betroffenen zu Modalitäten der Einreichung dieser Gesuche können erst ab dann beantwortet werden.

Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen

Den von der Krise betroffenen Unternehmen kann ein vorübergehender, zinsloser Zahlungsaufschub für die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) gewährt werden. Die Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, die Höhe der regelmässigen Akontobeiträge an die AHV/IV/EO/ALV anpassen zu lassen, wenn die Summe ihrer Löhne wesentlich gesunken ist. Dasselbe gilt für Selbstständige, deren Umsätze eingebrochen sind. Zuständig für die Prüfung der Zahlungsaufschübe und der Reduktion der Akontobeiträge sind die AHV-Ausgleichskassen.

Liquiditätspuffer im Steuerbereich und für Lieferanten des Bundes

Unternehmen sollen die Möglichkeit haben, die Zahlungsfristen zu erstrecken, ohne Verzugszins zahlen zu müssen. Aus diesem Grund wird für die Mehrwertsteuer, für Zölle, für besondere Verbrauchssteuern und für Lenkungsabgaben in der Zeit vom 21. März 2020 bis 31. Dezember 2020 der Zinssatz auf 0,0 Prozent gesenkt. Es werden in dieser Zeitspanne keine Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Für die Direkte Bundessteuer gilt dieselbe Regelung ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Schliesslich hat die Eidgenössische Finanzverwaltung die Verwaltungseinheiten des Bundes angewiesen, Kreditorenrechnungen rasch zu prüfen und so schnell wie möglich auszuzahlen, ohne Ausnützung der Zahlungsfristen. Damit wird die Liquidität der Lieferanten des Bundes gestärkt.

Weiters wurden unter anderem zahlreiche Maßnahmen zur Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeit, Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige und Angestellte beschlossen.

Sofortmaßnahmen im Tourismus bereits seit Februar aktiv

Im Rahmen der tourismuspolitischen Förderinstrumente werden bereits seit Februar 2020 Sofortmassnahmen umgesetzt. Im Vordergrund stehen Informations- und Beratungsaktivitäten sowie Massnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Der Bund verstärkt seine Unterstützung, indem er auf die Rückzahlung des Restbestandes des Ende 2019 ausgelaufenen Zusatzdarlehens an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH verzichtet.

Damit stehen der SGH zusätzliche 5.5 Millionen Franken für Darlehen zur rückwirkenden Finanzierung von Investitionen von Beherbergungsbetrieben, welche diese in den vergangenen zwei Jahren aus dem Cash-Flow finanziert haben, zur Verfügung.

Von Seiten der Regionalpolitik sind zurzeit Bundesdarlehen in der Höhe von rund 530 Millionen Franken in Projekte investiert, davon rund 60 Prozent im Tourismusbereich. Die Administration der Bundesdarlehen ist gesetzlich den Kantonen übertragen.

Um die Liquidität der Darlehensnehmer zu stärken, erlaubt der Bund den Kantonen, die Stundungsmöglichkeiten flexibler zu handhaben. Dadurch kann kurzfristig insbesondere auch der Bergbahnsektor unterstützt werden, da hier die Amortisationen oft nach der Wintersaison fällig sind.

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